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Nationalstiftungen für die Hinterbliebenen der im Krieg Gefallenen

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Die Nationalstiftungen für die Hinterbliebenen der im Krieg Gefallenen ist eine Stiftung mit Sitz in Erfurt.[1] Ihr Zweck liegt in den Bereichen Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Zweck laut Satzung

§ 7 Stiftungsorgane
(1) Stiftungsorgan ist der Stiftungsvorstand. Bei Bedarf kann der Stiftungsvorstand als weiteres Stiftungsorgan ein Kuratorium (Stiftungsrat) einrichten und dessen Mitglieder erstmals berufen.
(2) Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. ...
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(4) Die Amtszeit eines Organmitgliedes beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Ausscheidende Mitglieder der Stiftungsorgane bleiben bis zur Wahl ihrter Nacchfolger und deren Annahme im Amt.
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(7) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. Vertretung ist ausgeschlossen.
 
§ 8 Stiftungsvorstand
(1) Der Vorstand besteht aus drei bis sechs Mitgliedern. Sie werden von der Mitgliederversammlung des DIAKONIA Evangelischer Betreuungs- und Hilfsverein e.V. berufen. Mindestens zwei der Mitglieder, bei einer Größe von drei bis vier Vorstandsmitgliedern, und mindestens vier Mitglieder bei einer Größe von fünf bis sechs Vorstandsmitgliedern, gehören dem gewählten Vorstand des DIAKONIA Evangelischer Betreuungs- und Hilfsverein e.V. mit Sitz in Eisenach an. ¿
(2) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden sowie den ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands.
 
§ 9 Aufgaben des Vorstandes
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. ¿
(2) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Religion & Kirche: der Hintergrund

Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 2.506 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Von den 750 Stiftungen mit Sitz in Erfurt verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Nationalstiftungen für die Hinterbliebenen der im Krieg Gefallenen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.