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Jutta Heidemann Stiftung

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gemeinnützig

Die Jutta Heidemann Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 1994 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§2 Zweck (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von wissenschaftlichen Aus¿ und Fortbildungen, Arbeiten und Projekten an den Universitäten in Erfurt und Jena, sowie der TU llmenau, der Bauhaus-Universität Weimar und der HochschulefurMusik Franz Liszt Weimar. (2) Der Stiftungszweck wird vorzugsweise durch Vergabe von StipendienfirDissertationen und andere wissenschaftliche Arbeiten an hilfsbedürftige, begabte Studierende, sowie an Doktoranden und Doktorandinnen verwirklicht. Es können auch zu anderen wissenschaftlichen Vorhaben mit internationalem Bezug (z.B. Praktika, Kongreß- und Vortragsreisen) oder für Bücher und Laborbedarf Zuschüsse gewährt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 5.806 Stiftungen im Bereich Wissenschaft & Forschung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Vorstand   (1) Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand.   (2) Der Vorstand besteht mindestens aus drei höchstens aus fünf Mitgliedern. Ein Mitglied des Vorstandes soll die Stifterin und nach deren Ausscheiden ein leiblicher Abkömmling der Stifterin sein.   (3) Zu Lebzeiten der Stifterin werden die Mitglieder des Vorstandes und dessen Vorsitzender von der Stifterin bestimmt. Sie können von ihr auch jederzeit abberufen werden, solange sie selbst Mitglied des Vorstandes ist.   (4) Die Stifterin kann durch schriftliche Erklärung. oder letztwillige Verfügung bestimmen, wer nach ihrem Ausscheiden Mitglied des Vorstandes im Sinne des Abs.2 sein soll. Diesem Vorstandsmitglied steht dann das Benennungsrecht in gleicher Weise wie der Stifterin zu. Andernfalls bestellen die nach dem Ausscheiden der Stifterin verbleibenden Vorstandsmitglieder den oder die Nachfolger ausgeschiedener Vorstandsmitglieder und wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt dann vier Jahre, vorbehaltlich der Regelung in Abs. 5 Satz 3. Wiederwahl ist zulässig.   (5) Dem Vorstand sollen Personen angehören; die über besondere Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung verfügen. Ein Mitglied soll in Finanz- und Wirtschaftsfragen sachverständig sein. Bei Beginn der Amtszeit soll ein Vorstandsmitglied das 70, Lebensjahr nicht überschritten haben, sowie, mit Ausnahme der Stifterin, bei Erreichen des 73. Lebensjahres ausscheiden.   ...   §7 Aufgaben des Vorstandes   (1) Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der oder die Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt. Im Übrigen sind jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes berechtigt, die Stiftung gesetzlich zu vertreten.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3-5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Jutta Heidemann Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:ErfurtLand ThüringenWissenschaft & ForschungGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1994