Stiftung24

Kirchhoved-Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Bad Elster · anerkannt 2016

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§2
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der wissenschaftlichen Forschung zum Thema Familie und Gesellschaft (Familienforschung), Zukunftsforschung und Jugendhilfe.
(2) Die Stiftung möchte die wissenschaftliche Forschung anregen und betreiben, um einen Raum für ein besseres Selbstbewusstsein der Familie zu schaffen. Sie fördert Arbeiten der Forschung finanziell und ideell, die zu einer neuen Wertschätzung der Familie führen, die zur Aufklärung ihrer Schicksale und Entwicklungen bzw. Familiengeschichte beitragen bzw. führen. Sie regt Diskussionen zu Themen der Familienforschung an und unterhält ein allgemein zugängliches Archiv für Familienforschung. Dieses Archiv verwahrt und betreut Schriftgut aus privaten Nachlässen und der eigenen Forschungsarbeit und trägt so dazu bei, dass z.B. Briefe, Tagebücher, Stamm- und Kirchenbücher, Stammbäume etc., die in vielen Familien aufbewahrt worden sind, nicht verloren gehen, sondern der wissenschaftlichen Erforschung erhalten bleiben.
Zur selbständigen Forschung stehen die Bibliothek der Stiftung mit umfangreichen Archivbeständen zur Familienforschung und Familiengeschichte sowie ein PC-Arbeitsplatz mit Internetzugang vor allem jungen Interessentinnen und Interessenten zur Verfügung.
Die Stiftung regt Magisterarbeiten, Doktorarbeiten, Habilitationsschriften und wissenschaftliche Abhandlungen an, die sich mit grundsätzlichen Problemen und mit Fragen zur Wechselwirkung von Familie und Gesellschaft beschäftigen und unterstützt solche Arbeiten durch finanzielle Zuschüsse bzw. vergibt Druckkostenzuschüsse für Veröffentlichungen zum Thema Familie und Familiengeschichte.
Die Stiftung will Symposien zum Thema Familie und Familiengeschichte anregen und durchführen und beabsichtigt eine Kooperation und Vernetzung mit anderen auf diesem Gebiet tätigten Institutionen und Interessierten.
Auf dem Gebiet der Zukunftsforschung, liegen bereits erste Ausarbeitungen vor, welche für die Stiftung mit genutzt werden können.
Im Rahmen der Jugendhilfe beabsichtigt sie, auf dem vorgenannten Gebiet interessierte Jugendliche zu vernetzen und durch entsprechende Projekte für die Forschungsarbeit zu
begeistern, sodass die Zukunft der Stiftungs- und Forschungsarbeit gesichert wird.
 
§3
Gemeinnützigkeit
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Stifter und seine Rechtsnachfolger erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
(3) Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(4) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Zweckbetriebe unterhalten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Religion & Kirche als Stiftungszweck

Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Kontaktdaten

Anschrift

Max-Höra-Straße 25
08645 Bad Elster

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§6 Organ der Stiftung (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. ¿   § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus 3 bis 8 Mitgliedern. Die Stifterin gehört dem Vorstand auf Lebenszeit an. Die Mitglieder des ersten Vorstandes werden von der Stifterin im Stiftungsgeschäft berufen. (2) Dem Vorstand sollen Personen angehören, die besondere Fachkompetenz und Erfahrung in Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen. Je ein Mitglied soll in Finanz- und Wirtschaftsfragen sowie Archivangelegenheiten sachverständig sein. Aus seiner Mitte wählt der Vorstand mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. (3) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Vorstand aus, so ergänzt sich der Vorstand selbst. Für die Beschlussfassung ist eine einfache Mehrheit erforderlich. Eine Wiederbestellung ist auch mehrfach zulässig. (4) Das Amt eines Vorstandsmitgliedes endet durch Tod oder durch Niederlegung, die jederzeit zulässig ist.   §8 Aufgaben des Vorstandes (1) ¿ Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. Im lnnenverhältnis gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes die Stiftung alleinvertritt, für den Fall der Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. ¿ (3) Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse, der Erledigung seiner Aufgaben und insbesondere der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte kann der Vorstand bei hinreichenden Mitteln einen Geschäftsführer bestellen und Sachverständige hinzuziehen.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3-8

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung20.04.2016
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Bad Elster verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Bad Elster erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 2016 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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