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Gudrun Frey Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Jena · anerkannt 2010

Stiftungszweck

§9 Zuständigkeiten des Vorstandes, Vertretung der Stiftung
 
(1) ...
 
(2) Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand. Die Stiftung wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich gesetzlich vertreten. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende des Vorstandes oder im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein. Vorstandsmitglieder können durch den Stiftungsrat von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Der Stiftungsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern für einzelne Rechtsgeschäfte Einzelvertretungsbefugnis erteilen.
(3) ...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Löbichauer Straße 55
07749 Jena

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Organe der Stiftung (1) Einziges Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand. Er besteht aus drei Personen. (2) - (4) ...   § 8 Stiftungsvorstand   (1) Die Mitglieder des Vorstandes werden von Rosa Maria Haschke, geb. 18.04.1951, wohnhaft Löbichauer Straße 55, 07749 Jena, berufen und abberufen (Benennungsrecht). ... (2) Die Amtszeit des Gründungsvorstandes ist unbefristet. Ansonsten erfolgt die Berufung eines Vorstandsmitglieds auf fünf (5) Jahre. Anschließende Wiederberufung ist mehrfach zulässig. (3) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. (4) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Die/der Vorsitzende hat Alleinvertretungsrecht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich die/der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von ihrem/seinem Stellvertreter oder dem dritten Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung der/des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung der/des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. Jedem Vorstandsmitglied kann für bestimmte laufende Geschäfte Alleinvertretung übertragen werden. (5) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (6) - (12) ...

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2010
Anerkennung08.12.2010
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Von den 37 Stiftungen mit Sitz in Jena verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2010 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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