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Gudrun Frey Stiftung

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Die Gudrun Frey Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Jena.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt.

Stiftungszweck

§9 Zuständigkeiten des Vorstandes, Vertretung der Stiftung   (1)...   (2) Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand. Die Stiftung wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich gesetzlich vertreten. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende des Vorstandes oder im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein. Vorstandsmitglieder können durch den Stiftungsrat von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Der Stiftungsrat kann einzelnen Vorstandsmitgliedern für einzelne Rechtsgeschäfte Einzelvertretungsbefugnis erteilen. (3)...

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Organe der Stiftung (1) Einziges Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand. Er besteht aus drei Personen. (2) - (4) ...   § 8 Stiftungsvorstand   (1) Die Mitglieder des Vorstandes werden von Rosa Maria Haschke, geb. 18.04.1951, wohnhaft Löbichauer Straße 55, 07749 Jena, berufen und abberufen (Benennungsrecht). ... (2) Die Amtszeit des Gründungsvorstandes ist unbefristet. Ansonsten erfolgt die Berufung eines Vorstandsmitglieds auf fünf (5) Jahre. Anschließende Wiederberufung ist mehrfach zulässig. (3) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. (4) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Die/der Vorsitzende hat Alleinvertretungsrecht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich die/der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von ihrem/seinem Stellvertreter oder dem dritten Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung der/des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung der/des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. Jedem Vorstandsmitglied kann für bestimmte laufende Geschäfte Alleinvertretung übertragen werden. (5) Der Vorstand ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (6) - (12) ...

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Gudrun Frey Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:JenaLand Thüringenrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2010