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Albert-Schweitzer-Gedenk- und Begegnungsstätte

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Stiftung „Albert-Schweitzer-Gedenk- und Begegnungsstätte“ ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weimar.[1] Sie ist seit 1993 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck   (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.   (2) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nich in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.   (3) Die Stiftung dient dem Erhalt und der Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der Albert-Schweitzer-gedenk- und Begegnungsstätte Weimar, Kegelplatz 4 als museale Einrichtung und Gedenkstätte über Leben und Werk Albert Schweitzers.   Im einzelnen sind dies besonders - die Förderung und Verbreitung des Geistigen Werkes Albert Schweitzers, - der Erhalt und der Ausbau der ständigen musealen Ausstellung, - die Nutzbarmachung und der Erhalt der spezifischen Bibliothek und des Archivs, - die Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz und Völkerverständigung insbesondere im Dienst an sozial Schwachen, - die Verbreitung des Gedankengutes Albert Schweitzers auf den Gebieten der Musik und des Orgelbaus. (4) Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand der Stiftung. Näheres ergibt sich aus den Richtlinien für die Vergabe von Stiftungsmitteln. (5) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung vom Stiftungsmitteln besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsbeirat.   § 6 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus 3 Personen. Er wird vom Stiftungsbeirat für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. (2) Die Mitglieder des Vorstandes können vom Stiftungsbeirat aus wichtigem Grund abberufen werden. (3) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, wird für den Rest der Amtsdauer ein Ersatzmitglied gewählt. (4) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden auf die Dauer von 3 Jahren.   § 7 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand verwaltet die Stiftung. ... (2) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens einem seiner Mitglieder.... (3) Rechtsgeschäfte und Personaleinstellungen, welche die Stiftung im Einzelfall mit mehr als 500 Euro verpflichten, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Stiftungsbeirates.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Stiftungsbeirat Mitglieder: 7

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Albert-Schweitzer-Gedenk- und Begegnungsstätte“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:WeimarLand ThüringenInternationales & EntwicklungKunst & KulturSoziales & Wohlfahrtrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1993