Stiftung24

Sanum Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Weimar · anerkannt 2022

gemeinnützig

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck
( 1) Die Stiftung will Menschen mit körperlicher, geistiger oder altersbedingter Behinderung durch Betreuung, Bildungsangebote und Informationen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und die eine Benachteiligung begründenden Umstände beseitigen. Die Stiftung dient damit der Mildtätigkeit. Sie dient der Förderung und Umsetzung der Alten- und Behindertenpflege, der Unterstützung älterer, kranker und behinderter Personen sowie der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Sie fördert Wissenschaft und Forschung zwecks Behandlung der o.g. Krankheiten und unterstützt Projekte mit dem Ziel, krankheitsverursachende Umstände zu ermitteln und zu beseitigen. Sie dient dem Wohlfahrtswesen, der Volks- und Berufsbildung, insbesondere auf den Gebieten der Medizin und Pharmazie, der Naturwissenschaft und der Geisteswissenschaft.
 
(2) Der Stiftungszweck, wird beispielsweise umgesetzt durch:
 
1. Förderung der interdisziplinären Forschung und Wissenschaften sowie Unterstützung von
Projekten mit dem Ziel, die Krankheit Retinitis Pigmentosa zu besiegen, Entwicklung von
diesbezüglichen pharmazeutischen Hilfsmitteln, eigene Beteiligung und Förderung von
Projekten zu sozialmedizinischen Fragestellungen, Unterstützung von Projekten, die sich mit
der Bekämpfung von Retinitis Pigmentosa und anderer seltener Erkrankungen befassen.
Vergabe von Stipendien an Studenten, Doktoranden oder Habilitanden der Pharmazie,
Medizin und anderer Heilberufe. Vergabe von Preisen für hervorragende Studienabschlüsse,
Promotionen oder Habilitationsarbeiten auf dem Gebiet der Stiftungszwecke.
 
 
2. Durchführung von Bildungsmaßnahmen und Schulungen im Bereich des Gesundheitswesens,
Durchführung wissenschaftlicher Seminare und Symposien, Fachtagungen in den Bereichen
der Medizin und Pharmazie sowie zu den Kernfragen der Forschung und Praxis auf den
Gebieten der Retinitis Pigmentosa und Bezügen zu anderen allgemeinen Erkrankungen mit
dem Ziel des Erfahrungsaustausches und der Forschungsinformationen.
 
3. Um die Gesamtbevölkerung vor der Krankheit Retinitis Pigmentosa zu schützen, bei
Erkrankung eine möglichst optimale Behandlung zu garantieren und die Krankheitsfolgen
abzumindern, erfolgt die Entwicklung eines eigenständigen Beitrages zur Erkennung und zur
Erfassung von Ausbildungsmängeln im Hinblick auf die medizinische Versorgung bei
Erkrankung an Retinitis Pigmentosa. Verbesserung der frühen Diagnose, der Prävention, der
Behandlung und Nachsorge der Patienten. Information der medizinischen Fachkreise und der
Allgemeinheit über Retinitis Pigmentosa, ihre Symptome und Heilungsmöglichkeiten.
Förderung der Lehre an den Universitäten im Hinblick auf interdisziplinäre Zusammenhänge
und Erkenntnisse, Erforschung der Ursachen, Behandlung und Folgen sowie Verbreitung der
Forschungsergebnisse, Unterstützung einer Vernetzung nationaler und internationaler
Aktivitäten.
 
4. Unterstützung nachhaltiger Initiativen mit dem Ziel, das allgemeine Gesundheitswesen zu
stärken, zu fördern oder zu entwickeln, dies in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, die
dem Stiftungszweck verbunden sind. Finanzielle Hilfe für Einrichtungen (insbesondere
Krankenhäuser) bei Beschaffung notwendiger sachlich und pharmazeutischer Ausstattung im
Hinblick auf die Behandlung, Erforschung und Bekämpfung der Krankheit Retinitis Pigmentosa.
Förderung von Maßnahmen zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden regionalen,
nationalen und internationalen medizinischen Grundversorgung im Hinblick auf Retinitis
Pigmentosa und weiterer seltener Erkrankungen sowie durch die Klimaveränderung oder
epidemische oder pandemische Lagen hervorgerufene Gesundheitsgefahren.
 
5. Betreuung von der Retinitis Pigmentosa betroffenen Personen. Unterstützung von Personen
mit Behinderung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die
Hilfe anderer angewiesen sind.
 
6. Förderung der Entwicklung, Prüfung und Vorbereitung von medizinisch relevanten Diagnose-, Behandlungs- und Versorgungskonzepten zugunsten einer Optimierung der
Patientenversorgung bei Retinitis Pigmentosa.
 
7. Aktivitäten einer Einbeziehung der erforderlichen Belange der Aus-, Weiter- und Fortbildung
in der Medizin zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Praxis bei Behandlung von
Retinitis Pigmentosa.
 
(3) Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte durchführen, unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden. Da die Stiftung ¿ zumindest in den ersten Jahren ¿ nicht sofort und gleichzeitig alle Zwecke erfüllen kann, entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage über die Priorität der einzelnen Projekte.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Rainer-Maria-Rilke-Straße 18
99425 Weimar

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und sofern ein solches durch den Vorstand errichtet ist, das Kuratorium (§ 9). Personalunionen in beiden Organen sind ausgeschlossen. (2) Die Amtszeit eines Organmitglieds beträgt fünf Jahre, soweit das Stiftungsgeschäft oder die Satzung keine abweichenden Bestimmungen enthält. Eine anschließende Wiederberufung ist mehrfach zulässig.   §8 Stiftungsvorstand (1) Der Vorstand besteht aus höchstens fünf Mitgliedern und wird, sofern ein solches vorhanden ist, vom Kuratorium bestellt. ... (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht.

Organe

Vorstand Mitglieder: 5 Kuratorium Mitglieder: 15

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung25.11.2022
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Diese Stiftung gehört zu den 34 in Weimar erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 34 Stiftungen mit Sitz in Weimar verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2022 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Quelle und Datenstand

Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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