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Sanum Stiftung

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gemeinnützig

Die Sanum Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weimar.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§2 Stiftungszweck ( 1) Die Stiftung will Menschen mit körperlicher, geistiger oder altersbedingter Behinderung durch Betreuung, Bildungsangebote und Informationen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und die eine Benachteiligung begründenden Umstände beseitigen. Die Stiftung dient damit der Mildtätigkeit. Sie dient der Förderung und Umsetzung der Alten- und Behindertenpflege, der Unterstützung älterer, kranker und behinderter Personen sowie der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Sie fördert Wissenschaft und Forschung zwecks Behandlung der o.g. Krankheiten und unterstützt Projekte mit dem Ziel, krankheitsverursachende Umstände zu ermitteln und zu beseitigen. Sie dient dem Wohlfahrtswesen, der Volks- und Berufsbildung, insbesondere auf den Gebieten der Medizin und Pharmazie, der Naturwissenschaft und der Geisteswissenschaft.   (2) Der Stiftungszweck, wird beispielsweise umgesetzt durch:   1. Förderung der interdisziplinären Forschung und Wissenschaften sowie Unterstützung von Projekten mit dem Ziel, die Krankheit Retinitis Pigmentosa zu besiegen, Entwicklung von diesbezüglichen pharmazeutischen Hilfsmitteln, eigene Beteiligung und Förderung von Projekten zu sozialmedizinischen Fragestellungen, Unterstützung von Projekten, die sich mit der Bekämpfung von Retinitis Pigmentosa und anderer seltener Erkrankungen befassen. Vergabe von Stipendien an Studenten, Doktoranden oder Habilitanden der Pharmazie, Medizin und anderer Heilberufe. Vergabe von Preisen für hervorragende Studienabschlüsse, Promotionen oder Habilitationsarbeiten auf dem Gebiet der Stiftungszwecke.     2. Durchführung von Bildungsmaßnahmen und Schulungen im Bereich des Gesundheitswesens, Durchführung wissenschaftlicher Seminare und Symposien, Fachtagungen in den Bereichen der Medizin und Pharmazie sowie zu den Kernfragen der Forschung und Praxis auf den Gebieten der Retinitis Pigmentosa und Bezügen zu anderen allgemeinen Erkrankungen mit dem Ziel des Erfahrungsaustausches und der Forschungsinformationen.   3. Um die Gesamtbevölkerung vor der Krankheit Retinitis Pigmentosa zu schützen, bei Erkrankung eine möglichst optimale Behandlung zu garantieren und die Krankheitsfolgen abzumindern, erfolgt die Entwicklung eines eigenständigen Beitrages zur Erkennung und zur Erfassung von Ausbildungsmängeln im Hinblick auf die medizinische Versorgung bei Erkrankung an Retinitis Pigmentosa. Verbesserung der frühen Diagnose, der Prävention, der Behandlung und Nachsorge der Patienten. Information der medizinischen Fachkreise und der Allgemeinheit über Retinitis Pigmentosa, ihre Symptome und Heilungsmöglichkeiten. Förderung der Lehre an den Universitäten im Hinblick auf interdisziplinäre Zusammenhänge und Erkenntnisse, Erforschung der Ursachen, Behandlung und Folgen sowie Verbreitung der Forschungsergebnisse, Unterstützung einer Vernetzung nationaler und internationaler Aktivitäten.   4. Unterstützung nachhaltiger Initiativen mit dem Ziel, das allgemeine Gesundheitswesen zu stärken, zu fördern oder zu entwickeln, dies in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, die dem Stiftungszweck verbunden sind. Finanzielle Hilfe für Einrichtungen (insbesondere Krankenhäuser) bei Beschaffung notwendiger sachlich und pharmazeutischer Ausstattung im Hinblick auf die Behandlung, Erforschung und Bekämpfung der Krankheit Retinitis Pigmentosa. Förderung von Maßnahmen zum Aufbau einer möglichst flächendeckenden regionalen, nationalen und internationalen medizinischen Grundversorgung im Hinblick auf Retinitis Pigmentosa und weiterer seltener Erkrankungen sowie durch die Klimaveränderung oder epidemische oder pandemische Lagen hervorgerufene Gesundheitsgefahren.   5. Betreuung von der Retinitis Pigmentosa betroffenen Personen. Unterstützung von Personen mit Behinderung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.   6. Förderung der Entwicklung, Prüfung und Vorbereitung von medizinisch relevanten Diagnose-, Behandlungs- und Versorgungskonzepten zugunsten einer Optimierung der Patientenversorgung bei Retinitis Pigmentosa.   7. Aktivitäten einer Einbeziehung der erforderlichen Belange der Aus-, Weiter- und Fortbildung in der Medizin zur Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Praxis bei Behandlung von Retinitis Pigmentosa.   (3) Zur Erfüllung der vorgenannten Stiftungszwecke kann die Stiftung über die Einzelbeispiele hinaus solche Projekte durchführen, unterstützen und fördern, die der Entwicklung der vorgenannten Gebiete dienen. Die Stiftungszwecke müssen nicht gleichzeitig und nicht in gleichem Maße verwirklicht werden. Da die Stiftung ¿ zumindest in den ersten Jahren ¿ nicht sofort und gleichzeitig alle Zwecke erfüllen kann, entscheidet der Vorstand abhängig von der Finanzlage über die Priorität der einzelnen Projekte.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand (§ 8) und sofern ein solches durch den Vorstand errichtet ist, das Kuratorium (§ 9). Personalunionen in beiden Organen sind ausgeschlossen. (2) Die Amtszeit eines Organmitglieds beträgt fünf Jahre, soweit das Stiftungsgeschäft oder die Satzung keine abweichenden Bestimmungen enthält. Eine anschließende Wiederberufung ist mehrfach zulässig.   §8 Stiftungsvorstand (1) Der Vorstand besteht aus höchstens fünf Mitgliedern und wird, sofern ein solches vorhanden ist, vom Kuratorium bestellt. ... (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht.

Organe

Vorstand Mitglieder: 5 Kuratorium Mitglieder: 15

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Sanum Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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