Stiftung24

Else und Willi Lippka-Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Weimar · anerkannt 2002

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§ 2 Zweck
(1) ...
(2) Zweck der Stiftung ist, hervorragende Diplom- und Doktorarbeiten des Wissenschaftsgebietes Verkehrsbau der Fakultät Bauingenieurwesen der Bauhaus-Universität Weimar zu fördern. Die Förderung soll vornehmlich durch Preisverleihung erfolgen. Sie kann aber auch in der Gewährung von Beihilfen zur Verwirklichung von Diplom- und Doktorarbeiten liegen....

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Wissenschaft & Forschung als Stiftungszweck

Stiftungen für Wissenschaft und Forschung finanzieren Projekte, Nachwuchsstellen, Preise und Institute. Sie schließen Lücken dort, wo öffentliche Förderprogramme zu langsam, zu eng oder gar nicht zuständig sind. Grundlage ist § 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Belvederer Allee 6
99423 Weimar

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Stiftungsorgan (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand; er besteht aus 5 Mitgliedern.  (2) Mitglieder des Vorstandes sind   1. Herr Prof. Dr. Guido Morgenthal  2. Herr Dr. Uwe Hoyer   3. der jeweilige Kanzler der Bauhaus-Universität Weimar,   4. der jeweilige Justiziar der Bauhaus-Universität Weimar,   5. Frau Prof. Dr.-Ing. Ursula Freundt  (3) Sofern ein Mitglied ausscheidet, beschließen die übrigen Mitglieder des Vorstandes über die Berufung eines Nachfolgers, sofern die Nachfolge nicht bereits durch Ziffer 2 bestimmt ist....   § 6 Vorstandsvorsitzender   (1) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorstandsvorsitzenden. Eine Abwahl des Vorstandsvorsitzenden ist mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitgliedes des Vorstandes möglich....  (3) Neben dem Vorstandsvorsitzenden wird ein stellvertretender Vorstandsvorsitzender bestellt. Auf seine Wahl und Abwahl finden die Bestimmungen des Abs. 1 sinngemäß Anwendung.    § 9 Außenvertretung   (1) Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstandsvorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Die Bestellung des weiteren Vorstandsmitgliedes erfolgt auf Beschluss des Vorstands.  (2) Im Falle einer Verhinderung des Vorsitzenden wird dieser durch seinen Stellvertreter vertreten.

Organe

Vorstand Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung20.12.2002
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 34 in Weimar erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2002 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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