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STIFTUNG DKFS HILFT

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gemeinnützig

Die STIFTUNG DKFS HILFT ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Internationales & Entwicklung, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist gemäß § 52 AO die Förderung ¿ von Wissenschaft und Forschung ¿ der Jugendhilfe ¿ der Erziehung und Bildung und ¿ des Wohlfahrtswesens Daneben verfolgt die Stiftung auch mildtätige Zwecke im Sinne von § 53 AO. Die Stiftung wird diese Zwecke operativ verwirklichen. (2) Da neben fördert die Stiftung als Förderstiftung die in § 2 Abs. 1 genannten Förderzwecke, indem sie anderen Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mittel für die Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke zuwendet. Dies kann für national ¿ggfs. auch international ¿ tätige Körperschaften nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erfolgen. Die Stiftung fördert insbesondere die ¿gemeinnützige Kinderhospiz Mitteldeutschland GmbH", die ¿gemeinnützige Frohe Zukunft Nordhausen GmbH" sowie die ¿gemeinnützige StrandWerk GmbH". Neben den in § 2 Abs. 1 genannten Zwecken fördert die Stiftung als Förderstiftung zusätzlich den Sport, indem sie anderen Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mittel für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zweckes zuwendet. (3) Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Finanzierung und Unterstützung folgender Maßnahmen: Finanzierung und Trägerschaft von Forschungsprojekten und Studien zu Krankheitsbildern in der Kinderhospizarbeit sowie Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und Kongressen, Förderung der Erstellung von Lehrmaterialien und Durchführung von Vorträgen zur Weitergabe von Fachwissen, Verbreitung von Gesundheitsaufklärung durch Broschüren, Videos und Informationskampagnen zu relevanten Gesundheitsthemen, Förderung von Studien und Forschung im Bereich der Kinderhospizarbeit sowie Bereitstellung von Hilfeangeboten wieHotlinesund Krisenberatung, Hilfe in Krisensituationen und individuelle Unterstützung benachteiligter und psychisch belasteter Jugendlicher, Kindern und Jugendlichen in Trauersituationen, Förderung inklusiver und integrierter Angebote für Familien, Kinder und Jugendliche, Förderung von Angeboten für traumatisierte Kinder und Jugendliche, Förderung des sozialen Engagements und der Jugendbeteiligung sowie Netzwerkbildung mit sozialen Einrichtungen, Unterstützung von Schulprojekten sowie Förderung außerschulischer Bildung durch Ferienprogramme, Workshops und weitere Bildungsinitiativen, Unterstützung von Kinderheimen sowie Angeboten der Familien- und Kinderhilfe, Unterstützung von Angeboten der Kinderhospizarbeit, Hospize, mobile Gesundheitseinrichtungen, Förderung der sozialen Teilhabe von benachteiligten Kindern und Jugendlichen sowie der Geschwister von schwerstkranken Kindern, Förderung der Kinderhospizarbeit, Trauer- und Traumata-Begleitung und Entlastung von pflegenden Angehörigen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsorgane (1) Organ der Stiftung sind: ¿ der Vorstand und ¿ der Beirat. ... § 7 Mitgliederzahl, Amtszeit und Organisation des Vorstandes (1) Der Vorstand besteht aus mindestens einer höchstens drei Personen. Der erste Vorstand wird von den Gründungsstiftern bestimmt. ... § 8 Rechte und Pflichten des Vorstandes (1) Der Vorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorsitzende des Vorstandes hat Einzelvertretungsbefugnis. Im Übrigen vertreten jeweils zwei Mitglieder gemeinschaftlich. Im Innenverhältnis gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende die Stiftung allein vertritt. (2) Von den Beschränkungen des § 181 BGB können einzelne Mitglieder des Vorstandes durch Beschluss der Stifter sowie des Beirats befreit werden.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „STIFTUNG DKFS HILFT“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.