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E.E.S.T.Foundation

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gemeinnützig

Die Stiftung „E.E.S.T.Foundation“ ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Erfurt.[1] Sie ist seit 2021 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Internationales & Entwicklung, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung dient den folgenden Zwecken: a) Förderung des Sports b) Förderung der Erziehung und Volksbildung c) Förderung der Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes d) Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz aufalienGebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: 1. Stärkung der sportlichen Infrastruktur durch Unterstützung von Bau und Renovierungsvorhaben für Sportplätze, Sporthallen, Spielplätzenetc. die der Allgemeinheit zugänglich sind; 2. Förderung des Breiten- und Spitzensports durch Durchführung oder Unterstützung von Sportveranstaltungen, Projekten, Wettkämpfen und Turnieren; 3. Förderung und Durchführung von Workshops und Veranstaltungen zur zeitgemäßen sportlichen Erziehung (Fairplay, Respekt, Fokussierung, Diversität, Toleranz, Teamgeistetc.); 4. Forschung und Vergabe von Forschungsaufträgen im Bereich des Breitenund Spitzensports; 5. Vergabe von Sportstipendien; 2 6. Umsetzung von Projekten zur Information und Sensibilisierung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für ihre Umwelt. Organisation und Durchführung von Vorträgen, Ausflügen, Reisen und Veranstaltungen mit dem Ziel der Vermittlung dementsprechender Werte und zur Förderung der Orientierung hinsichtlich des eigenen potenziellen Lebens- und Berufsweges; 7. Unterstützung von nationalen und internationalen Bildungsreisen, um die Toleranz gegenüber anderen Kulturen und Lebensentwürfen zu fördern; 8. Vergabe und Unterstützung von Forschungsaufträgen und Projekten im Bereich des Umweltschutzes (z.B. von Modellvorhaben zur Nutzung innovativen und nachhaltigen Technologien und Projekten zur Verbesserung des Weltklimas und Sicherstellung der Klimaneutralität) 9. Unterstützung und Organisation von Aufforstungsprojekten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Personalunion in beiden Organen ist ausgeschlossen. § 8 Vorstand (1) Gründungsvorstand der Stiftung auf Lebenszeit ist der Stifter Herr Marko Fliege. Er kann während seiner Amtszeit zwei weitere Vorstandsmitglied berufen. Für diese findet die Regelung des § 7 Abs. 2 Satz 2if. entsprechende Anwendung. (2) Nach Ableben, Geschäftsunfähigkeit oder Niederlegung des Amtes des Stifters besteht der Vorstand aus bis zu drei (3) Personen. Die Vorstandsmitglieder werden dann vom Kuratorium berufen. Das Kuratorium ist gehalten, stets einen Abkömmling des Stifters in den Vorstand zu berufen, insofern dieser aufgrund seiner Persönlichkeit und beruflichen Ausbildung für die Begleitung des Vorstandsamtes geeignet ist. (3) Der Vorstand wählt aus seinen Reihen den Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Solange der Stifter Marko Fliege Mitglied des Vorstandes ist, ist dieser auch Vorsitzender des Vorstandes. (4) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. Intern gilt als vereinbart, dass grundsätzlich der Vorsitzende des Vorstandes die Vertretung und Geschäftsführung wahrnimmt und dieses Recht von seinem Stellvertreter oder einem weiteren Vorstandsmitglied nur bei Verhinderung des Vorsitzenden bzw. bei Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen werden darf. (5) Zur Vorbereitung und Umsetzung seiner Beschlüsse, zur Erledigung seiner Aufgaben und insbesondere zur Wahrnehmung der laufenden Geschäfte kann der Vorstand einen Geschäftsführer bestellen, in angemessenem Umfang Arbeitskräfte anstellen und Sachverständige hinzuziehen. (6) Der Vorsitzende des Vorstandes ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Kuratorium Mitglieder: 15

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „E.E.S.T.Foundation“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.