Stiftung24

Gesundheitsstiftung im LEBEN

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Greiz · anerkannt 2005

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

§ 2 Zweck der Stiftung
 
1. Zweck der Stiftung ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege,
der Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung mildtätiger Zwecke
i.S.d. § 53 Abgabenordnung.
2. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) Impulse für den Wandel - Wissen, Bewusstheit, Liebe und Gesundheit
die bleibt
Dies kann erfolgen zum Beispiel durch :
Coaching und Beratung
-zur Bewältigung von Konflikten im beruflichen und privaten Umfeld
-Resilienzförderung zur Steigerung der psycho-sozialen Gesundheit
-Persönlichkeitsentwicklunq und Anregung durch Eigenverantwortung·
durch Selbststeuerung
b) die Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer emotionalen .
und psychischen Entwicklung zur Ausprägung eines ganzheitlichen
Gesundheitsbewusstseins
c) die Förderung von Kindern und Personen, insbesondere von Kindern,
gem.§ 53 AO zur Inanspruchnahme der ganzheitlichen Komplementär-
Medizin, auch zur Vermeidung mittel- und langfristiger Folgeschäden
bei herkömmlicher Medikation (z.B. Übernahme von Kosten
für Therapien im Rahmen der ganzheitlichen Komplementär-Medizin)
d) die Förderung der ganzheitlichen Komplementär-Medizin (z.B. wissenschaftlichen
Untersuchungen und Forschungen sowie Vorhaben,
die geeignet sind, die ganzheitliche Medizin im öffentlichen Gesundheitswesen
zu integrieren, die Information der Allgemeinheit, der
Krankenversicherungen, der Ärzteschaft und der Patienten);.
e) die Förderung von Personen in der Ausbildung zur ganzheitlichen
Medizin, durch Vergabe von Stipendien und Durchführung bzw. Unterstützung
von Weiterbildungsveranstaltungen.
die Förderung von Personen in der Ausbildung zur ganzheitlichen
Medizin, durch Vergabe von Stipendien und Durchführung bzw. Unterstützung
von Weiterbildungsveranstaltungen.
3. Förderungen sind nur für den in Absatz 2 genannten Zweck zulässig.
4. Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe
unterhalten, Hilfspersonen heranziehen, soweit die Mittel der Stiftung
dies erlauben, und ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten
Körperschaften zur Verfügung stellen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Bahnhofstr. 3 a
07973 Greiz

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Organe der Stiftung 1. Organe der Stiftung sind   a) der Vorstand   b) das Kuratorium...   § 8 Vorstand   1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens sieben Mitgliedern.   ...   4. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt. ...   § 9 Rechte und Pflichten des Vorstandes   1. Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe dieser Satzung in eigener Verantwortung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. ...

Organe

Kuratorium Mitglieder: 3-12 Vorstand Mitglieder: 3-5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung20.12.2005
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Greiz verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Das Anerkennungsjahr 2005 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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