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Gesundheitsstiftung im LEBEN

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gemeinnützig

Die Gesundheitsstiftung im LEBEN ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Greiz.[1] Sie ist seit 2005 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit und Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

§ 2 Zweck der Stiftung   1. Zweck der Stiftung ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, der Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung mildtätiger Zwecke i.S.d. § 53 Abgabenordnung. 2. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Impulse für den Wandel - Wissen, Bewusstheit, Liebe und Gesundheit die bleibt Dies kann erfolgen zum Beispiel durch: Coaching und Beratung -zur Bewältigung von Konflikten im beruflichen und privaten Umfeld -Resilienzförderung zur Steigerung der psycho-sozialen Gesundheit -Persönlichkeitsentwicklunq und Anregung durch Eigenverantwortung· durch Selbststeuerung b) die Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer emotionalen. und psychischen Entwicklung zur Ausprägung eines ganzheitlichen Gesundheitsbewusstseins c) die Förderung von Kindern und Personen, insbesondere von Kindern, gem.§ 53 AO zur Inanspruchnahme der ganzheitlichen Komplementär- Medizin, auch zur Vermeidung mittel- und langfristiger Folgeschäden bei herkömmlicher Medikation (z.B. Übernahme von Kosten für Therapien im Rahmen der ganzheitlichen Komplementär-Medizin) d) die Förderung der ganzheitlichen Komplementär-Medizin (z.B. wissenschaftlichen Untersuchungen und Forschungen sowie Vorhaben, die geeignet sind, die ganzheitliche Medizin im öffentlichen Gesundheitswesen zu integrieren, die Information der Allgemeinheit, der Krankenversicherungen, der Ärzteschaft und der Patienten); . e) die Förderung von Personen in der Ausbildung zur ganzheitlichen Medizin, durch Vergabe von Stipendien und Durchführung bzw. Unterstützung von Weiterbildungsveranstaltungen. die Förderung von Personen in der Ausbildung zur ganzheitlichen Medizin, durch Vergabe von Stipendien und Durchführung bzw. Unterstützung von Weiterbildungsveranstaltungen. 3. Förderungen sind nur für den in Absatz 2 genannten Zweck zulässig. 4. Zur Verwirklichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Zweckbetriebe unterhalten, Hilfspersonen heranziehen, soweit die Mittel der Stiftung dies erlauben, und ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Organe der Stiftung 1. Organe der Stiftung sind   a) der Vorstand   b) das Kuratorium...   § 8 Vorstand   1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens sieben Mitgliedern.   ...   4. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt. ...   § 9 Rechte und Pflichten des Vorstandes   1. Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe dieser Satzung in eigener Verantwortung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und handelt durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. ...

Organe

Kuratorium Mitglieder: 3-12 Vorstand Mitglieder: 3-5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Gesundheitsstiftung im LEBEN“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:GreizLand ThüringenGesundheitMildtätigkeitGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2005