St. Vincenz-Stiftung (ehemals Krankenheilanstalt unter Leitung der barmherzigen Schwestern)
rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Heilbad Heiligenstadt · anerkannt 1845
kirchliche Stiftung
Wofür diese Stiftung da ist
§2 Zweck der Stiftung
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung"
(AO).
(2) Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln und
die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
die Förderung der Seelsorge für Kranke und Hilfsbedürftige sowie
die Förderung der Jugendhilfe und
die Verfolgung von mildtätigen und kirchlichen Zwecken.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von Mitteln durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Förderung der in Absatz 2 genannten Zwecke, insbesondere durch:
a) die Sorge um den Fortbestand und die Förderung der Fortentwicklung des vormals unmittelbar von der Stiftung betriebenen katholischen St. Vincenz- Krankenhauses in Heilbad Heiligenstadt,
b) die Unterstützung gemeinnütziger Rechtsträger durch Mittelbeschaffung,
c) die Ermöglichung und Förderung seelsorgerischer Betreuung von Kranken und Hilfsbedürftigen in Krankenhäusern, Kliniken, Pfarreien und wo dies sonst erforderlich erscheint,
d) die Förderung der Hospizbewegung,
e) die Förderung der Verlebendigung eines auf christlichen Wertvorstellungen basierenden
Leitbildes für die Eichsfeld Klinikum gGmbH,
f) die Förderung von Jugendarbeit und Jugenderziehung.
Daneben kann die Stiftung diese Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen.
(4) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(6) Er darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Windische Gasse 112
37308 Heilbad Heiligenstadt
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§5 Tätigkeit des Vorstands (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Er handelt durch seinen Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied, im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden durch seinen Stellvertreter und ein weiteres Vorstandsmitglied. ...
Organe
Vorstand Mitglieder: 6
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 15.04.1845 |
|---|---|
| Rechtsform | rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Bistum Erfurt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
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Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
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Mit der Anerkennung 1845 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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In Heilbad Heiligenstadt
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