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Stiftung Sozialstation "Albert Schweitzer" Gießübel

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gemeinnützig

Die Stiftung Sozialstation "Albert Schweitzer" Gießübel ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Schleusegrund.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck   (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Altenhilfe, die Förderung der Hilfe für Behinderte, des Wohlfahrtswesens, sowie die selbstlose Unterstützung Hilfsbedürftiger, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Stiftung wird diese Zwecke (selbst) operativ verwirklichen.   (2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Trägerschaft der Sozialstation ¿Albert Schweitzer", mit einer bereits praktizierenden ambulanten Alten - und Krankenpflege und einer Tagesbetreuungseinrichtung.   (3) Die Stiftung kann ihre Mittel auch i. S. des§ 58 Nr. 1 AO einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch juristische Personen des öffentlichen Rechts jeweils im Bereich der Förderung mildtätiger Zwecke und der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege zuwenden und agiert in diesen Bereichen als Förderstiftung. Dabei sind z.B. folgende Förderungen/ Unterstützungen angedacht: ¿ Förderung von Vorhaben, die geeignet sind, eine Verbesserung des Gesundheitszustandes sowie der Lebenssituation älterer Menschen vordergründig in ihrer häuslichen Umgebung herbeizuführen und ' ¿ Förderung von Maßnahmen, die die Sicherstellung bzw. Verbesserung von medizinischer Versorgung für alle Altersgruppen zum Ziel haben. (4) Die Stiftung will vordergründig, aber nicht nur ausschließlich in ihrer regionalen Ansiedlung tätig sein. Eine Erweiterung der Geschäftstätigkeit wird nicht ausgeschlossen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

S 6 Organe der Stiftung   (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und ein Kuratorium. ...   § 7 Vorstand   (1) Der Vorstand soll aus maximal zwei Mitgliedern bestehen. Der erste Vorstand wird von den Stiftern im Stiftungsgeschäft berufen. Er gehört grundsätzlich dem Vorstand auf Lebenszeit an und ist hauptamtlich tätig. Solange der erste berufene Vorstand dazu willens und in der Lage ist, ist er Vorsitzender des Vorstandes und bestellt auch den stellvertretenden Vorsitzenden. Nach Ausscheiden des ersten Vorstandes wählt das Kuratorium den Vorstand und bestimmt auch den Vorsitzenden. Der erste Vorstand ist berechtigt, jederzeit das Amt niederzulegen.   (2) Der erste, von den Stiftern berufene, Vorstand ist auch geschäftsführender Vorstand. Er führt die Geschäfte nach seinen anstellungsvertraglichen Regelungen als Leiter der Stiftung. Bestehende anstellungsvertragliche Regelungen des Vorstandesmitgliedes mit dem stiftenden Verein bei Stiftungsgründung sind von der Stiftung zu übernehmen. ...   § 8 Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes   (1) Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte und verwaltet die Stiftung. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

Organe

Vorstand Mitglieder: 1 - 2 Kuratorium Mitglieder: 2 - 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Sozialstation "Albert Schweitzer" Gießübel“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenGesundheitMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2022