Mühlenbrinksche Stiftung
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Die Mühlenbrinksche Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lauscha.[1] Sie ist seit 2022 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Familie & privatnützig, Gesundheit, Kunst & Kultur und Sport & Freizeit.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszwecke Die Stiftung hat die folgenden Zwecke: Die Stiftung soll den Stifter, dessen Ehepartner und die leiblichen Nachkommen des Stifters sowie Adoptiv- und Stiefkinder("Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern. Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen. Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen. § 3 Verwirklichung der Stiftungszwecke Die Stiftungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: 1. die Förderung der Berufsausbildung, des Studiums, der beruflichen Existenzgründung, der Persönlichkeitsentwicklung und des Familienaufbaus, 2. die vergünstigte oder unentgeltliche Nutzung von Vermögensgegenständen durch die Stifterfamilie, 3. Durchführung gemeinsamer Erlebnisse, Feste, Veranstaltungen und Reisen sowie regelmäßige Familientreffen. Mindestens einmal im Jahr soll eine solche Veranstaltung stattfinden, 4. die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten - einer Schulausbildung, - von Weiterbildungen, Trainings, Veranstaltungen und Konferenzen, - einer musikalischen, künstlerischen oder sportlichen Ausbildung, - einer Eheschließung sowie der Geburt von Kindern, - der Gesundheitsvorsorge und Heilung sowie Pflege im Alter, - von Beerdigungen und der Grabpflege, - des Lebensunterhalts, insbesondere in Notfällen, sowie 5. die Sicherung des Lebensabends des Stifters.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organe der Stiftung sind zunächst der Stiftungsvorstand und die Familienversammlung. Der Familienrat kann als weiteres Organ zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet werden. (2) - (7) ... § 9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus einem bis höchstens fünf Mitgliedern. (2) ... (3) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Ist der Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands, handelt er stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Übrige Mitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Ist der Stifter zusammen mit nur einem weiteren Mitglied im Vorstand vertreten, handelt jedes Mitglied mit Alleinvertretungsmacht. Sobald der Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden ist, ist jedes Vorstandsmitglied (sofern der Vorstand aus mehr als einer Person besteht) nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Der Stifter oder der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (4) Der erste Vorstand besteht aus dem Stifter Philip Mühlenbrink und der 1. stellvertretenden Stiftungsvorsitzenden Birgitt Mühlenbrink. (5) Philip Mühlenbrink ist Vorstand und dessen Vorsitzender auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu seinem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Er ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (6) Birgitt Mühlenbrink ist auf Lebzeit oder bis zu ihrem Rücktritt Stiftungsvorstand und die 1. Stellvertretung von Philip Mühlenbrink sowie dessen Nachfolgerin als Vorsitzende des Stiftungsvorstandes. Sie ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) - (14) ...
Organe
Stiftungsvorstand Mitglieder: 1-5 Familienversammlung Mitglieder: unbestimmt
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Bildung & Erziehung in Lauscha
In Lauscha
In Thüringen
- Dr. Helmut und Renate Ruhwedel Stiftung Erfurt
- Friedrich-Christian-Lesser-Stiftung Nordhausen
- Anton Bauer-Stiftung für Behindertenhilfe Kahla
- Dalberg-Stiftung für Wissenschaft und Forschung Erfurt
- Heinrichsstift Zeulenroda
- Stiftung Bildung für Thüringen Erfurt
- Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen Erfurt
- Deutsche Guillain-Barré-Syndrom-Stiftung (Deutsche GBS Stiftung) Gera
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Mühlenbrinksche Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.
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