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Geraer Stiftung für Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Gera · anerkannt 2014

gemeinnützig

Satzungszweck

§ 2 Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Erfüllung von Aufgaben im Bereich der Wohlfahrtspflege, die in der
planmäßigen, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbes wegen ausgeübten Sorge für notleidende oder gefährdete Mitmenschen besteht, wobei sich die Sorge vor allem auf
das gesundheitliche, sittliche, erzieherische oder wirtschaftliche Wohl erstreckt und Vorbeugung oder Abhilfe bezweckt.
Dabei erfüllt die Stiftung vor allem Aufgaben in folgenden Bereichen:
vorbeugende, helfende und heilende Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit und der Kinder- und Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe sowie der Förderung ehrenamtlicher Mitarbeit,
Förderung der Erprobung neuer Formen und Methoden der Sozialarbeit,
Förderung der Ausbildung für soziale und pflegerische Berufe, Schulung und Fortbildung von Mitgliedern und Mitarbeitern,
Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfesowie der Mitarbeit in entsprechenden Ausschüssen,
Förderung und Durchführung von Projekten im Rahmen der Satzungszwecke,
Unterstützung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder von Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Durchführung von steuerbegünstigten Zwecken, die den Satzungszwecken der Stiftung entsprechen,
Förderung von Erziehung und (Berufs-)Bildung und die Förderung mildtätiger Zwecke
Förderung von durch geistige oder körperliche Behinderung oder durch ihre soziale Entwicklung benachteiligten Jugendlichen durch Bildung und bildungsbegleitende Maßnahmen, insbesondere durch Gewährung von Stipendien an diese Jugendlichen.
Die Stiftung soll der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Zweckerreichung vornehmlich in der Region
der Stadt Gera ausüben und soweit möglich den regionalen Bezug stets erkennen lassen. Zu
Lebzeiten von Frau Beate Hempel soll die sie aufnehmende und betreuende Einrichtung
unterstützt werden, soweit die Einrichtung von einer steuerbegünstigten Körperschaft oder
einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unterhalten wird und die Mittel zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zugewendet werden (§ 58 Nr. 2 AO).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Zeulsdorf Nr. 26
07549 Gera

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand. Mitglieder des Kuratoriums können nicht zugleich Mitglieder des Vorstandes sein und umgekehrt.  § 10 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus einer natürlichen Person. Er kann auf mehrere Personen erweitert werden, wenn Umfang und Inhalt der Vorstandstätigkeit dies erfordern. Zu Lebzeiten des Stifters ernennt dieser den Vorstand. Zum ersten Vorstand wird von ihm Rechtsanwalt Mike D. Anton aus Jena ernannt.   ..... § 11 Aufgaben des Vorstands (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, gibt er sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung durch das Kuratorium bedarf, Besteht der Vorstand aus mehr als einer Person, so ist jedes Mitglied befugt, die Stiftung allein rechtsgeschäftlich zu vertreten. Das Kuratorium kann verlangen, dass die Geschäftsordnung eine Aufgabenverteilung zwischen den Vorstandsmitgliedern regelt. Die Mitglieder des Vorstandes sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn dem das Kuratorium im Einzelfall zustimmt. (2) Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe des Stiftungszwecks und dieser Satzung in eigener Verantwortung. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere 1. die Verwaltung des Stiftungsvermögens, 2. die Führung der Geschäfte der Stiftung gemäß dem Stiftungszweck, 3. den Haushaltsplan für jedes Kalenderjahr (Geschäftsjahr aufzustellen), 4. die Jahresrechnung zu legen. Eine Prüfung der Jahresrechnung durch einen Wirtschaftsprüfer soll nur dann durchgeführt werden

Organe

Vorstand Mitglieder: 1 Kuratorium Mitglieder: 2 - 6

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung10.11.2014
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Von den 17 Stiftungen mit Sitz in Gera verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Diese Stiftung gehört zu den 17 in Gera erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 2014 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung