S24STIFTUNG24

Geraer Stiftung für Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Geraer Stiftung für Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Gera.[1] Sie ist seit 2014 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck Zweck der Stiftung ist die Erfüllung von Aufgaben im Bereich der Wohlfahrtspflege, die in der planmäßigen, zum Wohle der Allgemeinheit und nicht des Erwerbes wegen ausgeübten Sorge für notleidende oder gefährdete Mitmenschen besteht, wobei sich die Sorge vor allem auf das gesundheitliche, sittliche, erzieherische oder wirtschaftliche Wohl erstreckt und Vorbeugung oder Abhilfe bezweckt. Dabei erfüllt die Stiftung vor allem Aufgaben in folgenden Bereichen: vorbeugende, helfende und heilende Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit und der Kinder- und Jugendhilfe, der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, der Anregung und Hilfe zur Selbsthilfe sowie der Förderung ehrenamtlicher Mitarbeit, Förderung der Erprobung neuer Formen und Methoden der Sozialarbeit, Förderung der Ausbildung für soziale und pflegerische Berufe, Schulung und Fortbildung von Mitgliedern und Mitarbeitern, Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfesowie der Mitarbeit in entsprechenden Ausschüssen, Förderung und Durchführung von Projekten im Rahmen der Satzungszwecke, Unterstützung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder von Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Durchführung von steuerbegünstigten Zwecken, die den Satzungszwecken der Stiftung entsprechen, Förderung von Erziehung und (Berufs-)Bildung und die Förderung mildtätiger Zwecke Förderung von durch geistige oder körperliche Behinderung oder durch ihre soziale Entwicklung benachteiligten Jugendlichen durch Bildung und bildungsbegleitende Maßnahmen, insbesondere durch Gewährung von Stipendien an diese Jugendlichen. Die Stiftung soll der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Zweckerreichung vornehmlich in der Region der Stadt Gera ausüben und soweit möglich den regionalen Bezug stets erkennen lassen. Zu Lebzeiten von Frau Beate Hempel soll die sie aufnehmende und betreuende Einrichtung unterstützt werden, soweit die Einrichtung von einer steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts unterhalten wird und die Mittel zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zugewendet werden (§ 58 Nr. 2 AO).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 7 Stiftungsorgane Organe der Stiftung sind das Kuratorium und der Vorstand. Mitglieder des Kuratoriums können nicht zugleich Mitglieder des Vorstandes sein und umgekehrt.  § 10 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus einer natürlichen Person. Er kann auf mehrere Personen erweitert werden, wenn Umfang und Inhalt der Vorstandstätigkeit dies erfordern. Zu Lebzeiten des Stifters ernennt dieser den Vorstand. Zum ersten Vorstand wird von ihm Rechtsanwalt Mike D. Anton aus Jena ernannt.   ..... § 11 Aufgaben des Vorstands (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, gibt er sich eine Geschäftsordnung, die der Genehmigung durch das Kuratorium bedarf, Besteht der Vorstand aus mehr als einer Person, so ist jedes Mitglied befugt, die Stiftung allein rechtsgeschäftlich zu vertreten. Das Kuratorium kann verlangen, dass die Geschäftsordnung eine Aufgabenverteilung zwischen den Vorstandsmitgliedern regelt. Die Mitglieder des Vorstandes sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, wenn dem das Kuratorium im Einzelfall zustimmt. (2) Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe des Stiftungszwecks und dieser Satzung in eigener Verantwortung. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere 1. die Verwaltung des Stiftungsvermögens, 2. die Führung der Geschäfte der Stiftung gemäß dem Stiftungszweck, 3. den Haushaltsplan für jedes Kalenderjahr (Geschäftsjahr aufzustellen), 4. die Jahresrechnung zu legen. Eine Prüfung der Jahresrechnung durch einen Wirtschaftsprüfer soll nur dann durchgeführt werden

Organe

Vorstand Mitglieder: 1 Kuratorium Mitglieder: 2 - 6

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Geraer Stiftung für Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:GeraLand ThüringenBildung & ErziehungMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2014