Stiftung24

Martin Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Bamberg · anerkannt 2015

Wofür diese Stiftung da ist

§2
Zweck
1. Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung meiner Söhne und deren
leiblichen Nachkommen. Es sollen deren Ausbildung und Weiterbildung, als
auch deren unternehmerischen Aktivitäten gefördert werden. Dies kann in Form
von Stipendien und von zinsgünstigen Darlehen, als auch durch Bereitstellung
von Beteiligungskapital erfolgen.
Es soll daneben die Weiterentwicklung der Martin Systems AG und deren Aktivitäten auf dem Gebiet des Umweltschutzes finanziell weiter gefördert werden.
Dies kann in der Form von zinsgünstigen Darlehen, als auch durch die Erhöhung
des Grundkapitals erfolgen.
Weitere Bestimmungen über die Vergabe der Stiftungsmittel kann eine gesondert
zu erlassende Richtlinie enthalten.
2. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendungen von Stiftungsmitteln besteht nicht.
Über die Verteilung der Leistungen entscheidet der Vorstand.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Jacobus-von-Hauck-Platz 5
96047 Bamberg

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§4 Organ der Stiftung 1. Organ der Stiftung ist der Vorstand. 2. Der Vorstand besteht aus mindestens einem und höchstens drei Mitgliedern. 3. Der Gründungsvorstand sowie die ihm nachfolgenden Mitglieder des Vorstands (die Söhne des Stifters) sind im Stiftungsgeschäft benannt. ... 4. Bei einem mehrköpfigen Vorstand wählt der Vorstand aus seiner Mitte einen Vorsitzenden für die Dauer von 3 Jahren. Wiederwahl ist zulässig. 5. ...   §6 Aufgaben des Vorstands, Vertretung 1. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sind mehr als ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertreten mindestens zwei Vorstandsmitglieder die Stiftung gemeinsam. Eine interne Rangfolge der Vertretungsberechtigung kann durch Geschäftsordnung festgelegt werden. 2. - 3. ...     Auszug aus dem Stiftungsgeschäft vom16.04.2015:   V. Organ der Stiftung ist ein aus einem bis höchstens drei Mitgliedern bestehender Vor stand. Alleiniges Mitglied des Gründungsvorstandes bin ich selbst. Nach meinem Ableben bzw. nach meiner schriftlichen Willensbekundung werden meine Söhne Tobias, Maximilian und Sebastian Martin als gleich berechtigte Vor standsmitglieder der Stiftung berufen.

Organe

Vorstand Mitglieder: 1

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung16.04.2015
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 60 in Bamberg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Seit 2015 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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