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Stiftung Wilhelmsglücksbrunn

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Stiftung Wilhelmsglücksbrunn ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Eisenach.[1] Sie ist seit 2001 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Mildtätigkeit, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

§ 2 Stiftungszweck   (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "SteuerbegünstigteZwecke" der Abgabenordnung.   (2) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.   (3) Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der sozial- missionarischen Arbeit des DIAKONIA- Evangelischer Betreuungs- und Hilfsverein e.V. oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft aufder ehemaligen Saline Wilhelmsglücksbrunn und dieFörderung ähnlicher Einrichtungen. Insbesondere soll die Errichtung und das Betreiben von therapeutischen Einrichtungen für Suchtkranke und psychisch Kranke, die Betreuung von Behinderten und deren Angehörigen, sowie Einrichtungen und Projekte der Weiterbildung sowie der Arbeitslosenhilfe und der Arbeitsbeschaffung, bei denen die berufliche Bildung, die soziale Betreuung oder die Arbeitstherapie den Schwerpunkt darstellen, gefördert werden.DieZweckerfüllungder Stiftung soll in enger Zusammenarbeit mit christlichen Werkenund Kirchen druchgeführt werden.   (4) Über die Vergabe von Stiftungsmitteln entscheidet der Vorstand der Stiftung.   (5) Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.   (6) Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO heranziehen und ihre Mittel teilweise anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stellen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 5 Stiftungsorgan   (1) Organ der Stiftung ist der Vorstand. ...   § 6 Vorstand   (1) Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Die Mitglieder des ersten Vorstandes werden von den Stiftern bestellt. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden auf die Dauer von fünf Jahren. Wiederwahl ist zulässig. ...   § 7 Aufgaben des Vorstandes   ... (3) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muß der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung Wilhelmsglücksbrunn“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

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