Stephan-Heinrich-Behr Familienstiftung
rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Eisenach · anerkannt 2021
Familienstiftung
Satzungszweck
§2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist in erster Linie die Förderung (i) des Stifters, (ii) der leiblichen
Abkömmlinge des Stifters (Herr Philipp Vogelgesang (geborener Behr), Herr Matthias Behr, Frau
Ulrike Behr) und sowie (iii) der leiblichen Abkömmlinge der unter (ii) genannten Personen (die
„Begünstigten").
(2) Die Stiftung verwirklicht diesen Zweck vorrangig durch einmalige oder laufende Zuwendungen
(Geldzuwendungen) nach Maßgabe des § 5 an die Begünstigten. Darüber kann im Einzelfall die
Gewährung anderer wirtschaftlicher Vorteile (Sachzuwendungen) erfolgen.
(3) Weiterer Zweck der Stiftung ist die langfristige Erhaltung des vom Stifter aufgebauten
unternehmerischen Vermögens in Form der Beteiligung an der Sementis GmbH Stephan Behr
Vermögensverwaltung und ihrer Unternehmensbeteiligungen sowie der Villa, vorbehaltlich einer
nach Maßgabe dieser Satzung zulässigen Umschichtung des Vermögens.
(4)Darüber hinaus dient die Stiftung der Erhaltung und angemessenen Pflege der Grabstätte des
Stifters nach seinem Ableben.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig tun
Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Kontaktdaten
Anschrift
Karolinenstraße 33
99817 Eisenach
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind (a) der Stiftungsvorstand, (b) der Stiftungsrat. (2) Ein Mitglied des Stiftungsvorstands darf nicht zugleich dem Stiftungsrat angehören. Diese Regelung gilt nicht für den Stifter. §8 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht in der Regel aus einem Mitglied. ... (2) Erster Stiftungsvorstand ist der Stifter. ... (3) Die Bestellung als Vorstandsmitglied erfolgt auf unbestimmte Zeit. ... §9 Vertretung der Stiftung (1) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. (2) Sind nur ein oder zwei Vorstandsmitglieder vorhanden, so vertreten diese die Stiftung jeweils allein. Sind drei Vorstandsmitglieder vorhanden, wird die Stiftung durch je zwei Mitglieder des Stiftungsvorstands vertreten. Der Stiftungsrat kann beschließen, dass einzelne Vorstandsmitglieder zur Einzelvertretung berechtigt und/oder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind. Ist der Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands, ist er stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können sich durch einen in schriftlicher oder notarieller Form bevollmächtigten Dritten vertreten lassen (der Stifter auch auf der Grundlage einer Generalvollmacht). Die Handlungsfähigkeit der Stiftung ist auf diese Weise insbesondere im Fall eines Stiftungsvorstands mit nur einem Mitglied zu jeder Zeit sicher zu stellen.
Organe
Vorstand Mitglieder: 1 Stiftungsrat Mitglieder: 5
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2021 |
|---|---|
| Anerkennung | 09.12.2021 |
| Rechtsform | rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Thüringer Landesverwaltungsamt |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Förderung beantragen
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Von den 15 Stiftungen mit Sitz in Eisenach verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Thüringen ist dieser Eintrag einer von 1.188. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 2021 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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