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Stiftung zur Förderung traditioneller Bauhandwerkskunst

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gemeinnützig

Die Stiftung zur Förderung traditioneller Bauhandwerkskunst ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Weimar.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

§ 2 Zweck der Stiftung, Gemeinnützigkeit   (1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sowie des Denkmalschutzes auf dem Gebiet vorindustrieller, traditioneller Bauhandwerkskunst, deren Wiederbelebung durch wissenschaftliche Bauforschung und praktische Anwendung im Altbau unter geomantischen, bauhistorischen, baubiologischen, ökologischen und künstlerischen Aspekten als Voraussetzung einer gesunden Wohnumwelt und Grundlage zur Baufehleranalyse auch für den ressourcenschonenden Neubau dienen soll.   Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Gewährung von Auszeichnungen mit und ohne Dotierung für herausragende Leistungen in der traditionellen Bauhandwerkskunst, um die Jugend heranzuführen und die Wertschätzung in Vergessenheit geratener Baukunst einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen und an Beispielen zugänglich zu machen. Die Auszeichnungen sind entsprechend der vom Stifzungsrat zu erlassenden Richtlinien (§9 Abs. 2 Ziff. 2) öffentlich auszuloben.   Je nach vorhandenen Mitteln soll der Stiftungszweck auch die Durchdringung von Wissenschaft, Forschung und Handwerkspraxis verwirklicht werden, insbesondere durch     - wissenschaftliche Vorträge mit praktischen Beispielen,   - Fachseminare mit Probewerkstücken,   - Forschungsausstellungen mit "try and error" Anleitung,   - wissenschaftliche Exkursionen mit Praxisbezug,   - Denkmal-Stadtführungen mit kritischen Augen,   - Aufbau einer Handwerkszeug- und Materialprobensammlung,   - Aufbau einer Präsensbbliothek und Mediathek,   - Finanzierungshilfen bei Veröffentlichungen fächerübergreifender Themen und Abschlussarbeiten bei Handwerkskammern, Hochschule und Universitäten,   - Vorstellung von Bauhandwerksberufsbildern als Berufswahlhilfe,   - Fachgespräche zwischen Wissenschaftlern und Handwerkern zu aktuellen Themen,   - Stärkung regionaler Bauformen und regionalen Baumaterials durch wissenschaftliche Aufarbeitung,   - Untersuchung von Praxis und Theorie im Bauhandwerk und in der Denkmalpflege,   -Bauhandwerker-Jugendaustausch und Forschungsprojekte mit anderen Ländern,   - länderübergreifende Vergleichsforschung in traditioneller Bnauhandwerkskunst.   Die Stiftung kann auch selbst oder durch Hilfspersonen Revitalisierungsprojekte und die Pflege historischer Bausubstanz übernehmen.   (2) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.   (3) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke....

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 4 Organe der Stiftung Organe der Stiftung sind   a) der Vorstand und b) der Stifzungsrat.   § 5 Anzahl, Berufung, Berufungszeit und Abberufung der Mitglieder des Vorstands   (1) Der Vorstand der Stiftung besteht aus drei Personen. Er wird vom Stiftungsrat auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Nach Ablauf seiner Amtszeit führt der amtierende Vorstand die Geschäfte bis zur Wahl des neuen Vorstandes fort. ...   § 6 Aufgaben des Vorstands   ...(2) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. ...

Organe

Vorstand Mitglieder: 3 Stiftungsrat Mitglieder: 5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Stiftung zur Förderung traditioneller Bauhandwerkskunst“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:WeimarLand ThüringenDenkmalpflegeKunst & KulturGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 2002