Anni-Berger-Stiftung
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gemeinnützig
Die Anni-Berger-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bad Langensalza.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur und Umwelt, Natur & Tiere.
Stiftungszweck
§ 2 Stiftungszweck (1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts, steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Stiftung ist Förderung gemeinnütziger Zwecke insbesondere im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes, der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes, der Heimatpflege und Heimatkunde, von Kunst und Kultur sowie der Pflanzenzucht. (3) Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke durch a) eigene Maßnahmen, und zwar insbesondere dadurch, dass die Stiftung Maßnahmen und Projekte zur Förderung und Erhaltung der Rosentradition der Stadt Bad Langensalza und des Denkmalschutzes unterstützt und durchführt, wie aa) Erwerb, Pacht, Miete oder langfristige Sicherung von Grundstücken für Zwecke des Denkmal- und des Naturschutzes, bb) Entwicklung, Planung und Realisierung von Maßnahmen zum Erhalt, zur Pflege und zur Verbesserung von öffentlichen Anlagen und dem Denkmalschutz unterliegenden baulichen Anlagen sowie die Förderung solcher Maßnahmen Dritter, cc) Errichtung von Denkmalen zur Sicherung und Darstellung von namhaften Persönlichkeiten und historischen Ereignissen zur Stadtgeschichte, dd) Mitwirkung bei der historischen Aufarbeitung der Geschichte sowie Durchführung und Unterstützung von Veranstaltungen und wissenschaftlichen Symposien zur Rosenzucht, Rosenpflege und des Denkmalschutzes, ee) Förderung von Wissenschaftlern und Züchtern in der Durchführung von Forschungs- und Zuchtarbeiten, ff) Dokumentation von wissenschaftlichen Arbeiten und Werken auf dem Gebiet der Rosenzüchtung und des Denkmalschutzes in der Stadt Bad Langensalza, b) Beschaffung von Mitteln für Zuwendungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften und an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke. Die Stiftung ist gehalten, die genannten Zwecke entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu verwirklichen. Die Stiftung muss nicht alle Zwecke gleichzeitig und im selben Umfang erfüllen. (4) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der Stifter und seine Rechtsnachfolger erhalten vorbehaltlich der Regelungen des § 2 Abs. 3 dieser Satzung keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 2.582 Stiftungen im Bereich Denkmalpflege
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§ 5 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind a) das Kuratorium, b) der Vorstand. (2) - (4) ... (5) Das Mitglied eines Organs kann nicht zugleich einem anderen Organ angehören. § 9 Zusammensetzung des Vorstandes (1) Der Vorstand besteht aus bis zu vier Mitgliedern. Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza hat das Recht, ein Mitglied zu benennen. Macht er von seinem Recht Gebrauch, hat er zugleich das Recht, dieses Mitglied zum Vorsitzenden zu bestimmen. Die bis zu drei weiteren Mitglieder werden vom Kuratorium gewählt und abberufen. Die zu benennenden Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht zugleich Mitglieder des Kuratoriums sein. (2) Macht der Stadtrat von seinem Rechten nach Absatz 1 keinen Gebrauch, kann das Kuratorium ein weiteres Vorstandsmitglied wählen, dessen Amtszeit mit der nächsten konstituierenden Sitzung des Stadtrates endet. Die vom Kuratorium gewählten Vorstandsmitglieder wählen dann aus ihrer Mitte den Vorsitzenden. § 10 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinsam. (2) Der Vorstand führt die Geschäfte und hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Satzung den Willen des Stifters so wirksam wie möglich zu erfüllen. ... (3) ...
Organe
Kuratorium Mitglieder: 1-5 Vorstand Mitglieder: 2
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
In Bad Langensalza
Gleicher Zweck
- Heinrich Tessenow-Stiftung Hamburg
- Budenheimer Volksbank Stiftung Budenheim
- Senfkorn-Stiftung Unkel (kirchliche Stiftung) Unkel
- Bürgerstiftung Landkreis Günzburg Günzburg
- Senta-Weygandt-Stiftung Berlin
- Harmsen Stiftung Hamburg
- Kurt und Lilly Ernsting Stiftung Coesfeld
- Stiftung Dauerwald Bärenthoren Zerbst/Anhalt
- Zweck-Übersicht
In Thüringen
- Patrick Carl Stiftung Erfurt
- Geschwister-Döge-Stiftung Gera
- Friedrich-Eduard-von Eichel-Streiber-Stiftung Eisenach
- Jutta Heidemann Stiftung Erfurt
- BürgerStiftung Erfurt Erfurt
- Rudolf-Maeuerer-Stiftung Möhrenbach
- Opitz-Neubauer-Stiftung Erfurt
- Stiftung für gastronomische und touristische Bildung Erfurt
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Anni-Berger-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.