S24STIFTUNG24

Anni-Berger-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Anni-Berger-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bad Langensalza.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur und Umwelt, Natur & Tiere.

Zweck laut Satzung

§ 2
Stiftungszweck
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts ,steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(2) Zweck der Stiftung ist Förderung gemeinnütziger Zwecke insbesondere im Bereich des
Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Umweltschutzes, der
Denkmalpflege und des Denkmalschutzes, der Heimatpflege und Heimatkunde, von
Kunst und Kultur sowie der Pflanzenzucht.
(3) Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke durch
a) eigene Maßnahmen, und zwar insbesondere dadurch, dass die Stiftung
Maßnahmen und Projekte zur Förderung und Erhaltung der Rosentradition der
Stadt Bad Langensalza und des Denkmalschutzes unterstützt und durchführt,
wie
aa) Erwerb, Pacht, Miete oder langfristige Sicherung von Grundstücken für
Zwecke des Denkmal- und des Naturschutzes,
bb) Entwicklung, Planung und Realisierung von Maßnahmen zum Erhalt, zur
Pflege und zur Verbesserung von öffentlichen Anlagen und dem
Denkmalschutz unterliegenden baulichen Anlagen sowie die Förderung
solcher Maßnahmen Dritter,
cc) Errichtung von Denkmalen zur Sicherung und Darstellung von namhaften
Persönlichkeiten und historischen Ereignissen zur Stadtgeschichte,
dd) Mitwirkung bei der historischen Aufarbeitung der Geschichte sowie
Durchführung und Unterstützung von Veranstaltungen und
wissenschaftlichen Symposien zur Rosenzucht, Rosenpflege und des
Denkmalschutzes,
ee) Förderung von Wissenschaftlern und Züchtern in der Durchführung von
Forschungs- und Zuchtarbeiten,
ff) Dokumentation von wissenschaftlichen Arbeiten und Werken auf dem
Gebiet der Rosenzüchtung und des Denkmalschutzes in der Stadt Bad
Langensalza,
b) Beschaffung von Mitteln für Zuwendungen an andere steuerbegünstigte
Körperschaften und an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur
Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke.
Die Stiftung ist gehalten, die genannten Zwecke entsprechend ihrer finanziellen
Leistungsfähigkeit zu verwirklichen. Die Stiftung muss nicht alle Zwecke gleichzeitig
und im selben Umfang erfüllen.
(4) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
(5) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Der Stifter und seine Rechtsnachfolger erhalten vorbehaltlich der Regelungen des § 2
Abs. 3 dieser Satzung keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 5 Organe der Stiftung (1) Organe der Stiftung sind a) das Kuratorium, b) der Vorstand. (2) - (4) ... (5) Das Mitglied eines Organs kann nicht zugleich einem anderen Organ angehören.   § 9 Zusammensetzung des Vorstandes (1) Der Vorstand besteht aus bis zu vier Mitgliedern. Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza hat das Recht, ein Mitglied zu benennen. Macht er von seinem Recht Gebrauch, hat er zugleich das Recht, dieses Mitglied zum Vorsitzenden zu bestimmen. Die bis zu drei weiteren Mitglieder werden vom Kuratorium gewählt und abberufen. Die zu benennenden Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht zugleich Mitglieder des Kuratoriums sein. (2) Macht der Stadtrat von seinem Rechten nach Absatz 1 keinen Gebrauch, kann das Kuratorium ein weiteres Vorstandsmitglied wählen, dessen Amtszeit mit der nächsten konstituierenden Sitzung des Stadtrates endet. Die vom Kuratorium gewählten Vorstandsmitglieder wählen dann aus ihrer Mitte den Vorsitzenden.   § 10 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinsam. (2) Der Vorstand führt die Geschäfte und hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Satzung den Willen des Stifters so wirksam wie möglich zu erfüllen. ... (3) ...

Organe

Kuratorium Mitglieder: 1-5 Vorstand Mitglieder: 2

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Bad Langensalza erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Seit 2008 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Anni-Berger-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.