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Kurt und Lilly Ernsting Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Kurt und Lilly Ernsting Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Coesfeld.[1] Sie ist seit 1995 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Internationales & Entwicklung, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Die Ernsting Kunst- & Kultur-Stiftung wurde 1995 von Kurt und Lilly Ernsting gegründet und hat sich als wichtige Impulsgeberin für Kunst, Kultur und Bildung etabliert. Mit ihren vielfältigen Projekten ist sie im Münsterland und bundesweit aktiv und fördert mit leidenschaftlichem Engagement kreative Talente. So werden inspirierende Orte geschaffen, an denen kultureller Austausch lebendig wird.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Stephan Ernsting (Alleinberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Prof. Dr. Katharina Uffmann (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dr. Barbara Gismann (Alleinberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Prof. Dr. Bernd Andrick (Alleinberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Prof. Dr. Julian Krüper (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen, Eintrag „Kurt und Lilly Ernsting Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.