Stiftung24

Heinrich Tessenow-Stiftung

Sitz in Hamburg · anerkannt 1966

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

§ 2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Berufsbildung, der Denkmalpflege und der Wissenschaft.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
1.1. die Förderung von Studenten oder Praktikanten des Bauwesens zur Vertiefung ihrer Kenntnisse auf dem Gebiet der Sanierung erhaltungswürdiger Bausubstanzen und der Denkmalpflege,
1.2. die ideelle und materielle Unterstützung beim Aufbau und der Revitalisierung denkmalgeschützter Bauwerke, die Professor Heinrich Tessenow geplant und gebaut hat,
1.3. die Förderung der wissenschaftlichen Erforschung des Werks Heinrich Tessenows und seiner Epoche,
1.4. die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten auf dem Gebiet des Wohnungs- und Städtebaus, in denen die Probleme des menschlichen Arbeitens und Wohnens im Sinne der Gedanken Tessenows behandelt

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Max-Brauer-Allee 79
22765 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

StifterHeinrich Tessenow-Gesellschaft e.V.
Anerkennung1966
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 1966 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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