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Karl und Veronica Carstens-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Karl und Veronica Carstens-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Essen.[1] Sie ist seit 1981 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Wir fördern Projekte mit Modellcharakter, die wegweisend in der wissenschaftlichen Durchdringung der Naturheilkunde und Komplementärmedizin sind. Gute Wissenschaft braucht Zeit und Geld. Wir übernehmen keine Overheadkosten (indirekte Kosten, die nicht einem einzelnen Bereich zugeordnet werden können). Des Weiteren sind wir der Meinung, dass Tierversuche in unserem Bereich durch humanrelevante, tierfreie Methoden ersetzt werden können, weswegen wir keine Projekte auf Basis von Tiermodellen unterstützen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Prof. Dr. med. Andreas Michalsen -Vorsitzender- (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dr. rer. medic. Anna Paul (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Prof. Dr. med. Matthias Rostock (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dr. Markus Heuel -stellvertretender Vorsitzender- (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dr. med. Michael Teut (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen, Eintrag „Karl und Veronica Carstens-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.