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Barbara und Wilfried Mohr-Stiftung

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gemeinnützig

Die Barbara und Wilfried Mohr-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2012 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Onkologie; b) die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung. Die Stiftung soll die Lebensbedingungen von Witwen, Witwern und Waisen, Kindern und Jugendlichen unabhängig von deren Herkunft, Abstammung und Glauben verbessern. Anspruchsberechtigt sind Witwen und Witwer mit Kindern bis zum vollendeten 18. Altersjahr sowie Halb- und Vollwaisen bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung, längstens bis zum 25. Altersjahr. c) die Förderung der Bildung. Der Stiftungszweck der Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Onkologie wird insbesondere verwirklicht durch: a) die Vergabe von Forschungsaufträgen oder die Unterstützung von Forschungsvorhaben in sonstiger Weise; b) die finanzielle Unterstützung, Organisation und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen; c) die Vergabe von Preisen für wissenschaftliche Arbeiten, die neue und weiterführende Forschungsergebnisse enthalten. Es sollen nach Möglichkeit Arbeiten gefördert werden, die in Hamburg erbracht oder durch die Universität Hamburg oder andere Hamburger Kliniken betreut wurden. Der Vorstand kann Förderungsschwerpunkte setzen; d) die Gewährung von Stipendien oder vergleichbarer Leistungen, wobei ein Zusammenhang zur Onkologie bestehen soll. Der Stiftungszweck der Förderung mildtätiger Zwecke wird insbesondere verwirklicht durch: a) Wiederkehrende Leistungen für den Lebensunterhalt; b) Beiträge für notwendige Anschaffungen wie Kleider, Haushaltgeräte, Ferien, Umzugskosten; c) Finanzielle Unterstützung an Studienkosten und Lebensunterhalt. Der Stiftungszweck der Förderung der Bildung wird insbesondere verwirklicht durch: a) Finanzielle Unterstützungen für Studienkosten und Lebensunterhalt; b) Ergänzende Ausbildungsbeiträge an Weiterbildung, Sprachaufenthalte, Förderunterricht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Barbara und Wilfried Mohr-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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