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Horst und Dr. Hannelore Nähring Stiftung

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Die Horst und Dr. Hannelore Nähring Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2013 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Religion & Kirche, Soziales & Wohlfahrt und Sport & Freizeit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung, des Wohlfahrtswesens und kirchlicher Zwecke. Die Stiftung soll lokal nicht begrenzte sozial-diakonische Maßnahmen (Projekte und individuelle Hilfen für natürliche Personen) sowie die Kirchenmusik fördern. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen für die genannten Zwecke. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch (die Reihenfolge bedingt keine Prioritäten) a. Förderung von Kindern und Jugendlichen ohne Ansehen von Herkunft, Geschlecht oder Rasse. Dieses kann durch finanzielle Hilfen in Einzelfällen oder auch durch Schaffung spezieller Projekte geschehen (z.B. Nachhilfeunterrichte, Freizeitgestaltungen oder ähnliche Aktionen); b. Hilfe für sozial benachteiligte Menschen jeden Alters z.B. Zuschüsse für Klassenreisen, Musikunterricht begabter Kinder, Mitgliedsbeiträge für Sportvereine; c. finanzielle Unterstützung von Projekten für Kinder wie z.B. COLT Kambodscha, SOS Kinderdorf, DKJS Deutsche Kinder- und Jugendstiftung oder PLAN International; d. Erwerb und Verteilung von Sachen und Gegenständen an hilfsbedürftige Personen, die dem Lebensunter- bzw. Lebenserhalt dienen (z.B., aber nicht ausschließlich, Lebensmittelgutscheine, Kleidung, Medikamente); e. Unterstützung der Obdachlosenarbeit speziell in Hamburg, z.B. an der Hamburger Hauptkirche St. Jacobi. Hierzu kann Personal (z.B. Sozialarbeiter / diakonische Mitarbeiter) beschäftigt werden. Es können auch gezielt finanzielle Zuschüsse für bereits bestehende Projekte erfolgen (Bsp.: das seit 15 Jahren bestehende sog. Obdachlosenfrühstück" an der Hauptkirche St. Jacobi, s.a. "Hamburger Abendblatt v. 09./10. Juni 2012"); f. finanzielle Förderung der Kirchenmusik speziell in Hamburg; g. Gezielte anteilige Übernahme in Einzelfällen von Heim- und Pflegekosten für hilfsbedürftige Personen, welche nicht durch andere Kostenträger gedeckt sind; h. Unterstützung der Hospizarbeit speziell in Hamburg; i. Medizinische Versorgung Bedürftiger (z.B. Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, häusliche Pflege durch eine, wie sie früher genannt wurde „Gemeindeschwester"); j. Übernahme von Patenschaften für natürliche Einzelpersonen (z.B. Waisenkinder, Flüchtlinge u.a.) und als gemeinnützig anerkannte, wohltätige Projekte (z.B. Hamburger Spendenparlament); k. Unterstützung von Gottesdienstkollekten christlicher Hamburger Kirchen durch Erhöhung der Kollekten in individuell festzulegender Höhe.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Horst und Dr. Hannelore Nähring Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

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