Horst und Dr. Hannelore Nähring Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2013
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung, des Wohlfahrtswesens und kirchlicher Zwecke. Die Stiftung soll lokal nicht begrenzte sozial-diakonische Maßnahmen (Projekte und individuelle Hilfen für natürliche Personen) sowie die Kirchenmusik fördern. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen für die genannten Zwecke.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch (die Reihenfolge bedingt keine Prioritäten)
a. Förderung von Kindern und Jugendlichen ohne Ansehen von Herkunft, Geschlecht oder Rasse. Dieses kann durch finanzielle Hilfen in Einzelfällen oder auch durch Schaffung spezieller Projekte geschehen (z.B. Nachhilfeunterrichte, Freizeitgestaltungen oder ähnliche Aktionen);
b. Hilfe für sozial benachteiligte Menschen jeden Alters z.B. Zuschüsse für Klassenreisen, Musikunterricht begabter Kinder, Mitgliedsbeiträge für Sportvereine;
c. finanzielle Unterstützung von Projekten für Kinder wie z.B. COLT Kambodscha, SOS Kinderdorf, DKJS Deutsche Kinder- und Jugendstiftung oder PLAN International;
d. Erwerb und Verteilung von Sachen und Gegenständen an hilfsbedürftige Personen, die dem Lebensunter- bzw. Lebenserhalt dienen (z.B., aber nicht ausschließlich, Lebensmittelgutscheine, Kleidung, Medikamente);
e. Unterstützung der Obdachlosenarbeit speziell in Hamburg, z.B. an der Hamburger Hauptkirche St. Jacobi. Hierzu kann Personal (z.B. Sozialarbeiter / diakonische Mitarbeiter) beschäftigt werden. Es können auch gezielt finanzielle Zuschüsse für bereits bestehende Projekte erfolgen (Bsp.: das seit 15 Jahren bestehende sog. Obdachlosenfrühstück" an der Hauptkirche St. Jacobi, s.a. "Hamburger Abendblatt v. 09./10. Juni 2012");
f. finanzielle Förderung der Kirchenmusik speziell in Hamburg;
g. Gezielte anteilige Übernahme in Einzelfällen von Heim- und Pflegekosten für hilfsbedürftige Personen, welche nicht durch andere Kostenträger gedeckt sind;
h. Unterstützung der Hospizarbeit speziell in Hamburg;
i. Medizinische Versorgung Bedürftiger (z.B. Menschen ohne Krankenversicherungsschutz, häusliche Pflege durch eine, wie sie früher genannt wurde „Gemeindeschwester");
j. Übernahme von Patenschaften für natürliche Einzelpersonen (z.B. Waisenkinder, Flüchtlinge u.a.) und als gemeinnützig anerkannte, wohltätige Projekte (z.B. Hamburger Spendenparlament);
k. Unterstützung von Gottesdienstkollekten christlicher Hamburger Kirchen durch Erhöhung der Kollekten in individuell festzulegender Höhe.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Gesundheit tun
Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Kontaktdaten
Anschrift
Rethkoppel 21B
22399 Hamburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2013 |
|---|---|
| Anerkennung | 2013 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 2013 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Im Umfeld dieser Stiftung
In Hamburg
Gleicher Zweck
- Robert Rothe Stiftung unlisys Berlin
- Mukoviszidose-Stiftung - Geschwister Petersen-Hilfe für Behinderte Hannover
- Anita Strunz Stiftung München
- dpm - Stiftung für seelische Gesundheit Ingelheim am Rhein
- GESINAS-Stiftung Bösel
- Luise-Marie Mölk-Stiftung Osnabrück
- Kurt und Lilly Ernsting Stiftung Coesfeld-Lette
- Georg und Barbara Brandau Stiftung München
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In Hamburg
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- Irma und Walter Jaspers-Stiftung Reinfeld (Holstein)
- E.L. Familienstiftung zur Förderung von Kunst und Kulturwerten Freiburg
- Adolf und Regina Hilmer-Stiftung (ARAN-Stiftung) Lübeck
- Professor Norbert und Barbara Heisig-Stiftung Bösel
- Kroschke Kinderstiftung Ahrensburg
- Vattenfall Umweltstiftung Berlin
- Stiftung Neue Phänomenologie Rostock
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