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Renate Rennebach-Stiftung

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gemeinnützig

Die Renate Rennebach-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 2009 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung
(A) von mildtätigen Zwecken im Sinne des § 53 AO,
(B) von Wissenschaft und Forschung sowie
(C) der Hilfe für Opfer von Straftaten.
Dies geschieht insbesondere durch Erbringung von
(a) Hilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in die Nähe oder Abhängigkeit gewalt ausübender ideologischer Kulte/Gruppierungen geraten sind,
(b) Hilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Opfer ritueller Gewalt durch gewaltausübende ideologische Kulte/Gruppierungen sind,
(c) Hilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in Abhängigkeit von gewalt ausübenden ideologischen Kulten oder anderen Gruppierungen geraten sind und infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind,
(d) Unterstützung gesellschaftlicher Entwicklungsprozesse, die Aufklärung über und Bekämpfung von ritueller Gewalt zum Ziel haben.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung oder finanzielle Förderung von (a) Schaffung und Vermittlung von Therapiemöglichkeiten und anderen Unterstützungsangeboten, (b) Hilfe zur Selbsthilfe, (c) fach- und berufsübergreifende Zusammenarbeit von Betroffenen. Beraterinnen und Beratern, Therapierenden und anderen Berufsgruppen, (d) Öffentlichkeitsarbeit, (e) Kontakten zu Politik, Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden und anderen staatlichen Stellen, (f) Tagungen und Fortbildungsmaßnahmen, (g) Forschungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Stiftungszweckes.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Renate Rennebach (Vorstand)|Ulla Fröhling|Gisela Clausen|Brigitte Weicksel|Angela Reinhard

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2009 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Renate Rennebach-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.