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S. Fischer Stiftung

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gemeinnützig

Die S. Fischer Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie wurde 2002 errichtet und 2003 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Förderung der Wissenschaft sowie Förderung kultureller Zwecke in den Bereichen von Literatur, Theater und Kunst sowie die Verfolgung mildtätiger Zwecke sowie die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die a) Veranstaltung, Förderung, Durchführung und/oder Vergabe von kulturellen und wissenschaftlichen Projekten und Editionsvorhaben, Übersetzungen, Autorenwerkstatt, Literatur- und Poetiklehrstuhl; b) Vergabe von Förderpreisen und/oder Arbeitsstipendien für kulturelle und wissenschaftliche Zwecke; c) Vergabe von Druckkostenzuschüssen für eigene und/oder fremde kulturelle und wissenschaftliche Publikationen; d) Förderung interdisziplinärer und internationaler Zusammenarbeit bei kulturellen und wissenschaftlichen Projekten, die wesentliche kulturelle, historische und zeitgeschichtliche oder literarische Bedeutung haben, wobei die Stiftung eigene Projekte verfolgt oder fremde Projekte gemeinnütziger Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts fördert; e) Förderung von Projekten auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendkultur; f) Veranstaltung und/oder Unterstützung kultureller und wissenschaftlicher Vor träge und Tagungen; g) Veröffentlichungen von Ergebnissen geförderter Projekte und Veranstaltungen; h) Ankäufe und/oder Unterstützung von Nachlässen mit künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen; Unterstützung anderer gemeinnütziger Institutionen gleicher Zielsetzung im In- und Ausland. Selbstlose Unterstützung durch Gewährung finanzieller Hilfen für a) Personen, die wegen Krankheit oder nicht ausreichender Mittel hilfsbedürftig im Sinne der steuerlichen Bestimmungen sind; b) politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsopfer.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „S. Fischer Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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