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Stiftung Lulu und Robert Bartholomay

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gemeinnützig

Die Stiftung Lulu und Robert Bartholomay ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 1990 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Mildtätigkeit, der Jugend- und Altenhilfe sowie die Mittelbeschaffung für die Verwirklichung dieses steuerbegünstigten Zweckes durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, indem die Stiftung Kindern, Jugendlichen, Studenten oder alten Menschen Hilfe zugute kommen lässt. Für diesen Personenkreis sollen Unterstützungen gewährt werden an
a) bedürftige oder in Not geratene Einzelpersonen in Deutschland nach § 53 AO
b) Körperschaften, die ihre Mittel oder Dienste diesem Personenkreis zukommen
lassen
c) Altenwohnheimen, Altenpflegeheimen, Studentenwohnheimen oder Kindergärten,
die gemeinnützig organisiert oder Körperschaft öffentlichen Rechts sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1990 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Stiftung Lulu und Robert Bartholomay“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HamburgLand HamburgMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1990