Stiftung24

Herbert Gerisch Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Neumünster · anerkannt 2001

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zwecke der Stiftung sind die Förderung

- der bildenden Kunst und

- der Denkmalpflege

und zwar

a) vorrangig durch Errichtung, Erhaltung und Präsentation einer Kunstsammlung der bildenden Kunst, wobei für jedes Exponat grundsätzlich folgende Kriterien gelten:

• Groß- bis Kleinplastiken

• Klassische Moderne bis Gegenwartskunst

• Künstler von anerkannt internationalem Rang,

b) durch Pflege bzw. Wiederherstellung eines denkmalgeschützten Gebäudes und der dazugehörigen Gartenanlage.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Hauptstraße 1
24536 Neumünster

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stifter und seine Ehefrau sind während ihrer Mitgliedschaft im Stiftungsvorstand jeder für sich einzelvertretungsberechtigt. Im übrigen wird die Stiftung vom Stiftungsvorstand gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder vertreten. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Besteht der Stiftungsvorstand nur aus einer Person, vertritt sie die Stiftung allein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus bis zu drei Personen. Der Stifter und seine Ehefrau gehören dem Stiftungsvorstand auf Lebenszeit an.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2001
Anerkennung27.12.2001
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtOberbürgermeister/in der Stadt Neumünster
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 16 in Neumünster erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Seit 2001 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung