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Herbert Gerisch Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Herbert Gerisch Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Neumünster.[1] Sie ist seit 2001 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

Zwecke der Stiftung sind die Förderung - der bildenden Kunst und - der Denkmalpflege und zwar a) vorrangig durch Errichtung, Erhaltung und Präsentation einer Kunstsammlung der bildenden Kunst, wobei für jedes Exponat grundsätzlich folgende Kriterien gelten: • Groß- bis Kleinplastiken • Klassische Moderne bis Gegenwartskunst • Künstler von anerkannt internationalem Rang, b) durch Pflege bzw. Wiederherstellung eines denkmalgeschützten Gebäudes und der dazugehörigen Gartenanlage.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.582 Stiftungen im Bereich Denkmalpflege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stifter und seine Ehefrau sind während ihrer Mitgliedschaft im Stiftungsvorstand jeder für sich einzelvertretungsberechtigt. Im übrigen wird die Stiftung vom Stiftungsvorstand gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder vertreten. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Besteht der Stiftungsvorstand nur aus einer Person, vertritt sie die Stiftung allein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus bis zu drei Personen. Der Stifter und seine Ehefrau gehören dem Stiftungsvorstand auf Lebenszeit an.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Herbert Gerisch Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.