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Stiftung Altenhilfe Rodolfo Groth

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 1985

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist es, aus den Erträgnissen des Kapitals alten und auch sozial schwachen Menschen Zuschüsse zu gewähren, um diesen Personen nach Krankheit oder in Notsituationen zu helfen. Auch können Organisationen unterstützt werden, die gezielt die obigen Personenkreise ansprechen und dort Hilfe leisten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Mildtätigkeit als Stiftungszweck

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Lerchenweg 47
23562 Lübeck

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Vorsteherschaft vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei ihrer Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende der Vorsteherschaft sein.

Organe

Vertretungsberechtigtes Organ der Stiftung ist die Vorsteherschaft. Die Vorsteherschaft besteht aus 5 Personen und setzt sich wie folgt zusammen: a) einem Mitglied der Vorsteherschaft der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit in Lübeck b) einem Pastor der Domgemeinde zu Lübeck c) einem Mitglied der Kaufmannschaft zu Lübeck d) zwei frei gewählten Mitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung05.08.1985
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtBürgermeister/in der Hansestadt Lübeck
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 122 in Lübeck erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Seit 1985 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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