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Imdicke Stiftung der Friseure

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Imdicke Stiftung der Friseure ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Lübeck.[1] Sie ist seit 2019 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von Angehörigen des Friseurberufs und ihren Hinterbliebenen im Bereich der Handwerkskammer Lübeck, die wirtschaftlich hilfebedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung sind. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch • vorrangig die bevorzugte Vermietung der im Eigentum der Stiftung befindlichen Wohnungen an den zuvor genannten Personenkreis zu verbilligten Konditionen. Der Umfang der Reduzierung der marktüblichen Miete wird vom Stiftungsvorstand unter Berücksichtigung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit festgelegt, laufend überprüft und ggf. angepasst. • nachrangig einmalige finanzielle Unterstützungen zur Verbesserung der individuellen Lebenssituation bedürftiger Angehöriger des Friseurberufs und ihrer Hinterbliebenen im Bereich der Handwerkskammer Lübeck, die nicht in den Wohnungen der Stiftung leben.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder.

Organe

Alleiniges Organ der Stiftung ist der Vorstand, der aus drei Personen besteht.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Imdicke Stiftung der Friseure“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:LübeckLand Schleswig-HolsteinMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2019