Henriette und Wilhelm Schmidt-Engels-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Büsum · anerkannt 2008
gemeinnützig
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Kunst und Kultur, kirchlicher Zwecke, des Sports, der Rettung hilfsbedürftiger Personen aus Lebensgefahr, der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung und des Tierschutzes durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch Weiterleitung sämtlicher Mittel u. a. an die Sankt Clemens-Kirchengemeinde Büsum, die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger e.V sowie sonstige steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwendung für sportliche, kulturelle oder Tierschutzzwecke.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Kunst & Kultur als Stiftungszweck
Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Germaniastr. 18
25761 Büsum
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.
Organe
Der Stiftungsvorstand wird von den Stiftern bestellt und besteht aus a) Frau …….. (als Vorsitzende), b) Herrn …….. (als stellvertretender Vorsitzender), c) Herrn …….. .
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2008 |
|---|---|
| Anerkennung | 29.12.2008 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Dithmarschen |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
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Das Anerkennungsjahr 2008 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
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Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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