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Stiftung Nordfriesland

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Husum · anerkannt 1973

gemeinnützigkommunale Stiftung

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist

- die Förderung der Kultur-, Kunst-, Sprach- und Heimatpflege im Kreis Nordfriesland,

- die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Kultur-, Kunst-, Sprach- und Heimatpflege und der Erwachsenenbildung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken.

Die Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch:

a) ... (gestrichen),

b) die Unterhaltung, Bewahrung und Ergänzung der im Schloss vor Husum untergebrachten kulturhistorischen und volkskundlichen Sammlungen;

c) die Verwaltung und den Ausbau des Kreisarchivs Nordfriesland mit Bibliothek im Schloss vor Husum,

d) den Betrieb und die Weiterentwicklung der Kreismusikschule Nordfriesland;

e) die Unterhaltung des Roten Haubargs in Witzwort als Baudenkmal und die Bewahrung und Ergänzung seiner Bestände an Kulturgütern;

f) die Bewahrung und Ergänzung der gegenwärtig im Eiderstedter Heimatmuseum in St. Peter-Ording zusammengefassten Kulturgüter;

g) die Weitergabe von Mitteln an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Schloß vor Husum
25813 Husum

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Der Vorstand besteht aus dem Landrat des Kreises Nordfriesland als Präses.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1972
Anerkennung30.08.1973
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtMinisterium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 31 in Husum erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 1973 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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