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Paul-Thomas-Petersen-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Paul-Thomas-Petersen-Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Husum.[1] Sie ist seit 1983 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist es, jährlich 10 bedürftigen Husumer Witwen über 80 Jahre Lebensalter ein Geldgeschenk von ca. 100 DM zum Weihnachtsfest zu ermöglichen, beginnend 1 Jahr nach dem Tode des Stifters, also am 06.04.1982. Bedürftig sind allein Witwen, die dem in § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten Personenkreis angehören.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 3 Personen und zwar aus dem jeweiligen Leiter des städtischen Sozialamtes der Stadt Husum als Vorsitzendem und aus zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Paul-Thomas-Petersen-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.