Antje und Alma Claussen-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Albersdorf · anerkannt 2011
gemeinnützig
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist
a) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Bildung und Erziehung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
b) die unmittelbare Förderung der Erziehung und Bildung.
Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch
a) Weitergabe der überwiegenden Stiftungsmittel an die in Albersdorf ansässigen staatlichen Schulen, nämlich die Grundschule, die Förderschule und die Regionalschule, für Anschaffungen, die sich die Schulen sonst nicht leisten können,
b) die jährliche Vergabe eines "Lehrer Hans Claussen Gedächtnispreises" als Buchpreis an eine Schülerin oder einen Schüler der o. g. Schulen, die/der sich durch besondere Leistungen im schulischen oder außerschulischen Bereich hervorgetan hat, zur Erinnerung an den Vater der Erblasserinnen, den Lehrer Hans Claussen, der Lehrer in Albersdorf war.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus dem durch Erbvertrag vom 2. September 1988 bzw. durch Verfügung vom 1. Mai 2009 bestellten Testamentsvollstrecker, dem/der jeweiligen Bürgermeister/in der Gemeinde Albersdorf und dem dienst ältesten aktiven Pastor der evangelischen Kirchengemeinde
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2011 |
|---|---|
| Anerkennung | 15.03.2011 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Dithmarschen |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Albersdorf verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Mit der Anerkennung 2011 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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