Dr. Herbert Fuchs Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Kiel · anerkannt 1988
Zweck laut Satzung
Zweck der Stiftung ist es, bedürftigen Kieler Paaren oder Alleinerziehenden mit mindestens drei minderjährigen Kindern einen Familienurlaub in der Bundesrepublik Deutschland oder in Österreich im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO) zu ermöglichen. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht. Die Entscheidung darüber, wie der Stiftungszweck zu verwirklichen ist, liegt im Rahmen der Satzungsbestimmungen beim Vorstand.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Mildtätigkeit
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Vorstand vertritt die Stiftung nach außen gerichtlich und außergerichtlich, und zwar in der Weise, dass jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Diese Regelung gilt auch im Verhinderungsfall eines dem Vorstand originär angehörenden Mitgliedes für ihre Vertreterin oder ihrem Vertreter.
Organe
Einziges Stiftungsorgan ist der Vorstand. Er besteht aus drei ehrenamtlichen tätigen Mitgliedern. • Der für soziale Angelegenheiten zuständigen Dezernatsleitung der Landeshauptstadt Kiel als vorsitzenden Person oder ihrer Vertretung im Amt, • Der jeweiligen Amtsleitung des Amtes für Soziale Dienste der Landeshauptstadt Kiel mit dem stellvertretenden Vorsitz und der Geschäftsführung der Stiftung oder ihrer Vertretung im Amt, • Einem männlichen Mitglied der Familie Fuchs, wobei jedes Vorstandsmitglied der Familie Fuchs für den Fall seines Wegfalls bereits bei Amtseintritt seinen Nachfolger zu ernenne hat.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 1988 |
|---|---|
| Anerkennung | 17.11.1988 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Diese Stiftung gehört zu den 84 in Kiel erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Die Anerkennung im Jahr 1988 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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