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Carl Lambertz - Maria Reese-Stiftung

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gemeinnützig

Die Carl Lambertz - Maria Reese-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Groß Wittensee.[1] Sie ist seit 2021 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Die Stiftung hat den Zweck der Förderung der bildenden Kunst und Kultur. Dieser Zweck wird erreicht durch

• die Sammlung, Bewahrung, Pflege, wissenschaftliche Erschließung und Publikation der künstlerischen, literarischen und verlegerischen Lebenswerke von Carl Lambertz und Maria Kindler-Lambertz, insbesondere durch die Präsentation ihrer Werke im Atelierhaus Lambertz-Reese in Groß Wittensee, Habyer Straße 15;

• Veranstaltung von Ausstellungen, Lesungen, Konzerten, Seminaren und Vorträgen zu allen kulturellen Belangen und Inhalten, um das Verständnis für Kunst und Kultur in der Öffentlichkeit im Allgemeinen zu fördern;

• Förderung des künstlerischen Nachwuchses, insbesondere durch die Vergabe von Fördermitteln, die ausschließlich zu Zwecken künstlerischen Schaffens gewährt werden (z.B. Übernahme von Kosten für die Herstellung von Kunstwerken (z.B. Materialkosten) oder für diesbezüglich erforderliche Reisen) und durch die Unterstützung bei der Präsentation von Kunstwerken, z.B. durch die Vermittlung von Kontakten, die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für den Transport von Kunstwerken, die Anmietung von Ausstellungsräumen und die Herstellung von Katalogen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Kunst & Kultur: der Hintergrund

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird vom Stiftungsvorstand gerichtlich und außergerichtlich durch mindestens zwei seiner Mitglieder vertreten. Eines dieser Mitglieder muss die oder der Vorsitzende oder bei deren oder dessen Verhinderung die oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstands sein.

Organe

Organe der Stiftung sind • der Stiftungsvorstand • der Verwaltungsbeirat Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen, von denen eine die/der Vorsitzende/r und eine die/der stellv. Vorsitzende/r ist. Der Verwaltungsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern, von denen eines die/der Vorsitzende/r und eines die/der stellv. Vorsitzende/r ist.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Groß Wittensee erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 2021 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Carl Lambertz - Maria Reese-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Schleswig-HolsteinKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2021