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Ernst und Helene-Pump - Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Ernst und Helene-Pump - Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Elmshorn.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Mildtätigkeit.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Unterstützung bedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von Zuwendungen an Schülerinnen und Schüler der Kooperativen Gesamtschule Elmshorn (KGSE), z. B. für die Teilnahme an Klassenfahrten, Schulzeltlagern oder die Beschaffung von Büchern, soweit dafür vom Schulträger keine Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Durch die Förderung dürfen bestehende Verpflichtungen Dritter nicht eingeschränkt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zwei seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen, und zwar dem jeweiligen Schulleiter der Kooperativen Gesamtschule Elmshorn, dem Vorsitzenden ihres Gesamtelternbeirates und einer Person aus der sozialpädagogischen Arbeit.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Ernst und Helene-Pump - Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.