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Stiftung Lebenshilfe Südholstein

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gemeinnützig

Die Stiftung Lebenshilfe Südholstein ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Elmshorn.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Wofür diese Stiftung da ist

Zwecke der Stiftung sind die selbstlose Förderung und Unterstützung von Behinderung bedrohter

Kinder, Jugendlicher und Erwachsener sowie von Menschen mit Behinderungen, die infolge ihres

körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ferner die

Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke

sowie die Beschaffung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 Abgabenordnung für die Verwirklichung der Zwecke

anderer steuerbegünstigter Körperschaften. Besonderes Anliegen der Stiftung ist die Integration und

Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Benachteiligungen in allen Lebensbereichen.

Die Stiftungszwecke werden vor allem verwirklicht durch

a) die ambulant pädagogische Förderung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen (z. B. in

Kindergärten, in Schulen, in Wohnstätten, in Werkstätten, externen Arbeitsplätzen und Praxen sowie in

Bildungsstätten, Freizeiteinrichtungen und Begegnungsstätten);

b) einen familienentlastenden Dienst

(z. B. durch Entlastung von Eltern mit Kindern mit Behinderungen);

c) die Tagesbetreuung in Sonderschulen

(z. B. durch nachschulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen bei

Erledigung ihrer Hausaufgaben und anderer schulischer Pflichten);

d) Freizeitförderung und entsprechende Angebote

(z. B. Organisation von sportlichen Aktivitäten und Freizeitfahrten, Gestaltung der Freizeit für

Menschen mit Behinderungen jeden Alters);

e) Gewinnung, Unterstützung, Begleitung und Förderung von ehrenamtlich Mitarbeitenden in der

Behindertenhilfe

(z. B. durch Schulungen, Auftakt- und Werbeveranstaltungen für ehrenamtliche Helfer)

sowie durch weitere Dienste und Angebote für Menschen mit Behinderungen und Benachteiligungen.

Ferner verwirklicht die Stiftung ihren Zweck der Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO

insbesondere durch Spendensammlungen, aus Schenkungen, Vermächtnissen und sonstigen

Zuwendungen Dritter sowie durch Weiterleitung dieser Mittel vorrangig an die steuerbegünstigten

Gesellschaften "Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen im Kreis Pinneberg gGmbH" sowie

"Lebenshilfewerk Pinneberg gGmbH" zur Verwirklichung ihrer Zwecke auf den Gebieten der

Behindertenhilfe, der Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens und der Mildtätigkeit.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich gem. §§ 86 i. V. m. 26 BGB. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, es sei denn, einem Vorstandsmitglied wird durch Beschluss des Stiftungsrats für den Einzelfall oder allgemein Alleinvertretungsbefugnis eingeräumt. Ist nur ein Vorstandsmitglied berufen, so vertritt es die Stiftung allein. Hinsichtlich der Wahrnehmung von Gesellschafterrrechten in Tochtergesellschaften der Stiftung ist § 10 Ziffer 2 lit. k) der Satzung vorrangig zu beachten. Vorsandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB partiell für Rechtsgeschäfte mit anderen steuerbegünstigten Organisationen befeit. Außerdem kann jedes Mitglied durch Beschluss des Stiftungsrates für ein einzelnes konkretes Rechtsgeschäft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus einer oder zwei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Diese Stiftung gehört zu den 19 in Elmshorn erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 19 Stiftungen mit Sitz in Elmshorn verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2008 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung Lebenshilfe Südholstein“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.