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Bürgerstiftung Elmshorn

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Bürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Elmshorn ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Elmshorn.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Familie & privatnützig, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Stiftungszweck

Zwecke der Stiftung sind die Förderung a) der Bildung und der Erziehung, b) der Kunst und der Kultur, c) des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, d) der Jugend- und Altenhilfe, e) des Sports; f) des Schutzes von Ehe und Familie, g) dem Naturschutz im Sinne des Naturschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein, h) dem Klimaschutz, i) der Ortsverschönerung, j) bürgerschaftlichen Engagements zum Wohle der in der Stadt Elmshorn und dem Umland lebenden Menschen. Diese Stiftungszwecke werden verwirklicht durch a) die Entwicklung und Förderung von Einrichtungen und Projekten, b) die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nr. 1 Abgabenordnung, die die vorgenannten Zwecke fördern und verfolgen, c) das planmäßige Zusammenwirken mit anderen Körperschaften ( 57 Abs. 3 Abgabenordnung), insbesondere mit den nach § 6 Abs. 1 verwalteten Stiftungen, d) die Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls diese Zwecke verfolgen, e) die Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung bzw. öffentlicher Veranstaltungen, um die Stiftungszwecke und den Stiftungsgedanken in der Bevölkerung zu verankern, f) die Unterstützung und Durchführung von schulischen Veranstaltungen und Maßnahmen, g) die Förderung von Konzerten, Theateraufführungen und Ausstellungen, h) den Erhalt oder die Pflege eines Denkmales, i) die Unterstützung von Jugend- und Seniorenausfahrten oder Jugendabende und Seniorennachmittage, j) die Unterstützung von Sportfesten und Turnieren außerhalb des regulären Wettkampfbetriebes oder für Anschaffungen und Geräte über den originären Bedarf hinaus, k) die Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Ehe und Familie, l) die Förderung von Bepflanzungen oder Renaturierungen, m) die Förderung bürgerschaftlichen Engagements für freiwillige auf die Förderung der Allgemeinheit orientierte Tätigkeiten. Die aufgeführten Zwecke müssen nicht in gleichem Maße verwirklicht werden. Die Förderung der genannten Zwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein. Die Stiftung darf nur in Ausnahmefällen Aufgaben übernehmen, die zu den staatlichen oder kommunalen Pflichtaufgaben gehören.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich gemeinschaftlich vertreten durch die/den Vorstandsvorsitzende/n oder deren/dessen Vertreter/in und einem weiteren Vorstandsmitglied.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus fünf Personen. Der Stiftungsrat der Stiftung besteht aus mindestens sieben und bis zu elf Mitgliedern; ihm gehören an a) als Vertreter der Stadt Elmshorn die Bürgermeisterin/der Bürgermeister oder die Bürgervorsteherin/der Bürgervorsteher, sowie b) mindestens sechs und höchstens zehn weitere Personen. Bei den weiteren Stiftungsratsmitgliedern soll es sich zum Teil um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens handeln.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Bürgerstiftung Elmshorn“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.