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Bürgerstiftung Elmshorn

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Bürgerstiftung

Die Bürgerstiftung Elmshorn ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Elmshorn.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Familie & privatnützig, Kunst & Kultur, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Umwelt, Natur & Tiere.

Zweck laut Satzung

Zwecke der Stiftung sind die Förderung

a) der Bildung und der Erziehung,

b) der Kunst und der Kultur,

c) des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege,

d) der Jugend- und Altenhilfe,

e) des Sports;

f) des Schutzes von Ehe und Familie,

g) dem Naturschutz im Sinne des Naturschutzgesetzes des Landes Schleswig-Holstein,

h) dem Klimaschutz,

i) der Ortsverschönerung,

j) bürgerschaftlichen Engagements

zum Wohle der in der Stadt Elmshorn und dem Umland lebenden Menschen.

Diese Stiftungszwecke werden verwirklicht durch

a) die Entwicklung und Förderung von Einrichtungen und Projekten,

b) die Mittelweitergabe an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische

Personen des öffentlichen Rechts im Sinne von § 58 Nr. 1 Abgabenordnung, die die

vorgenannten Zwecke fördern und verfolgen,

c) das planmäßige Zusammenwirken mit anderen Körperschaften ( 57 Abs. 3

Abgabenordnung), insbesondere mit den nach § 6 Abs. 1 verwalteten Stiftungen,

d) die Förderung der Kooperation zwischen Organisationen und Einrichtungen, die ebenfalls

diese Zwecke verfolgen,

e) die Förderung des Meinungsaustausches und der Meinungsbildung bzw. öffentlicher

Veranstaltungen, um die Stiftungszwecke und den Stiftungsgedanken in der Bevölkerung

zu verankern,

f) die Unterstützung und Durchführung von schulischen Veranstaltungen und Maßnahmen,

g) die Förderung von Konzerten, Theateraufführungen und Ausstellungen,

h) den Erhalt oder die Pflege eines Denkmales,

i) die Unterstützung von Jugend- und Seniorenausfahrten oder Jugendabende und

Seniorennachmittage,

j) die Unterstützung von Sportfesten und Turnieren außerhalb des regulären

Wettkampfbetriebes oder für Anschaffungen und Geräte über den originären Bedarf

hinaus,

k) die Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Ehe und Familie,

l) die Förderung von Bepflanzungen oder Renaturierungen,

m) die Förderung bürgerschaftlichen Engagements für freiwillige auf die Förderung der

Allgemeinheit orientierte Tätigkeiten.

Die aufgeführten Zwecke müssen nicht in gleichem Maße verwirklicht werden.

Die Förderung der genannten Zwecke schließt die Verbreitung der Ergebnisse durch

geeignete Öffentlichkeitsarbeit ein.

Die Stiftung darf nur in Ausnahmefällen Aufgaben übernehmen, die zu den staatlichen oder

kommunalen Pflichtaufgaben gehören.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich gemeinschaftlich vertreten durch die/den Vorstandsvorsitzende/n oder deren/dessen Vertreter/in und einem weiteren Vorstandsmitglied.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus fünf Personen. Der Stiftungsrat der Stiftung besteht aus mindestens sieben und bis zu elf Mitgliedern; ihm gehören an a) als Vertreter der Stadt Elmshorn die Bürgermeisterin/der Bürgermeister oder die Bürgervorsteherin/der Bürgervorsteher, sowie b) mindestens sechs und höchstens zehn weitere Personen. Bei den weiteren Stiftungsratsmitgliedern soll es sich zum Teil um Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens handeln.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Von den 19 Stiftungen mit Sitz in Elmshorn verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Diese Stiftung gehört zu den 19 in Elmshorn erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 2015 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Bürgerstiftung Elmshorn“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.