Stiftung der Volksbank Kaiserslautern eG
Sitz in Kaiserslautern · anerkannt 2007
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist:
1.
die Förderung von Wissenschaft und Forschung (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO);
2.
die Förderung der Religion (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO);
3.
die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67 und von Tierseuchen (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO);
4.
die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO);
5.
die Förderung von Kunst und Kultur (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO);
6.
die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 6 AO);
7.
die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO);
8.
die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO);
9.
die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO);
10.
die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO);
11.
die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 11 AO);
12.
die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO);
13.
die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kul-tur und des Völkerverständigungsgedankens (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO);
14.
die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 15 AO);
15.
die Förderung des Sports - Schach gilt als Sport (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO);
16.
die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO)
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Kanalstr. 4
67655 Kaiserslautern
Erreichbarkeit
Gremien und Vertretung
Organe
Vorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Wenn Sie eine Förderung suchen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Von den 50 Stiftungen mit Sitz in Kaiserslautern verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
In Kaiserslautern sind insgesamt 50 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Die Anerkennung im Jahr 2007 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Woher diese Daten stammen
Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Im Umfeld dieser Stiftung
In Kaiserslautern
- Stiftung zur Förderung begabter Studierender und des wissenschaftlichen Nachwuchses (Stipendienstiftung)
- Familie Dr. Jürgen Ziegler-Stiftung
- B.U.N.T. - Stiftung
- MAGUNA - Martina und Gunther Pfaff-Stiftung für Naturschutz
- "Sparkassen-Stiftung - Hochschule Kaiserslautern"
- Kartographie-Stiftung Ravenstein (KSR)
- Frank Georg und Christa Götte-Stiftung
- Emmerich-Smola-Stiftung
- Alle 50 in Kaiserslautern
Gleicher Zweck
- Risken Family Foundation Bad Rothenfelde
- Kinder- und Altenheim-Stiftung Kallmünz Kallmünz
- Maschmann Stiftung Sandesneben
- von Postisches Stipendium de 1742 Bremen
- Bürgerstiftung Vaterstetten Vaterstetten
- Hildegard Kleinschmidtsche Stiftung Halle
- Edith Stein Stiftung Waldbreitbach
- WIFU-Stiftung Witten
- Zweck-Übersicht
In Rheinland-Pfalz
- Ilse Scriba-Goerg-Stiftung Idar-Oberstein
- Eisenhans-Stiftung, Dörrebach Bleckede
- Doris Schleidt Stiftung Weiler
- Heinz2-O Stiftung Trippstadt
- Henkel-Stiftung zu Neustadt a. d. W. Neustadt an der Weinstraße
- WenTonka Foundation Beuren
- Ottilie Wahl-Stumpf Stiftung Mainz
- Kolpingstiftung Bad Kreuznach Bad Kreuznach
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