Stiftung24

Emmerich-Smola-Stiftung

Sitz in Kaiserslautern · anerkannt 2013

gemeinnützig

Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung) an der „Emmerich-Smola-Musikschule und Musikakademie“ der Stadt Kaiserslautern.
(2) Die Stiftung verfolgt ihrer Ziele insbesondere durch:
1. Gewährung von Geld- und Sachzuwendungen an die Schülerinnen und Schüler der Musikschule oder an deren Eltern oder sonstige sorgeberechtigte Personen, um die Teilnahme am Unterricht der Musikschule zu ermöglichen oder zu unterstützen,
2. Unterstützung von Gründung, Erhalt und Weiterentwicklung von Vokal- und Instrumentalensembles
3. Anschaffung, Erhalt und Pflege der Musikinstrumenten einschließlich deren Zubehör und
4. Anschaffung von Noten.
(3) Von der Stiftung selbst gekaufte oder von Dritten zur Übereignung an die Stiftung gespendete Musikinstrumente einschließlich deren Zubehör und Noten verbleiben im Eigentum der Stiftung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur tun

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

St.-Martins-Platz
67657 Kaiserslautern

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 50 Stiftungen mit Sitz in Kaiserslautern verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2013 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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