Stiftung24

Stiftung Sylter Bank

Sitz in Keitum · anerkannt 1996

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Der ausschließliche und unmittelbare Zweck der selbstlos tätigen Stiftung ist die Beschaffung von

Mitteln zur Förderung von Maßnahmen auf der Insel Sylt aus den Bereichen Kinder, Jugend, Alten-

und Behindertenbetreuung, Unterstützung bedürftiger Personen für mildtätige Zwecke, Gesundheit,

Kultur, Wissenschaft, Bildung und Sport. Die Stiftung verfolgt damit keine eigenwirtschaftlichen

Interessen, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts

"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Bahnhofstraße 15
25980 Keitum

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird durch den Vorstand nach außen gerichtlich und außergerichtlich mit mind. Zweien seiner Mitglieder vertreten. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.

Organe

Der Vorstand der Stiftung besteht aus drei natürlichen Personen. Dabei soll der Vorstandsvorsitzende der Sylter Bank eG immer Mitglied des Vorstandes sein (1. Vorsitzdender), ebenso der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Sylter Bank eG (2. Vorsitzender).

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung27.12.1996
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Nordfriesland
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Keitum verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 1996 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis