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Stiftung Sylter Bank

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Sylter Bank ist eine Stiftung mit Sitz in Sylt.[1] Sie ist seit 1996 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Der ausschließliche und unmittelbare Zweck der selbstlos tätigen Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Maßnahmen auf der Insel Sylt aus den Bereichen Kinder, Jugend, Alten- und Behindertenbetreuung, Unterstützung bedürftiger Personen für mildtätige Zwecke, Gesundheit, Kultur, Wissenschaft, Bildung und Sport. Die Stiftung verfolgt damit keine eigenwirtschaftlichen Interessen, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Stiftung wird durch den Vorstand nach außen gerichtlich und außergerichtlich mit mind. Zweien seiner Mitglieder vertreten. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes sein.

Organe

Der Vorstand der Stiftung besteht aus drei natürlichen Personen. Dabei soll der Vorstandsvorsitzende der Sylter Bank eG immer Mitglied des Vorstandes sein (1. Vorsitzdender), ebenso der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Sylter Bank eG (2. Vorsitzender).

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Stiftung Sylter Bank“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.