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Johannes und Irene Thordsen Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Johannes und Irene Thordsen Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Husum.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Kunst & Kultur.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kultur und der Bildung in der Stadt Husum.

Der Zweck der Stiftung wird verwirklicht insbesondere durch den Bau, die Beteiligung an der

Unterhaltung und dem Betrieb einer Stadt-Bibliothek für die Stadt Husum. Daneben sollen unter den

Voraussetzungen des § 58 Nr. 2 AO die in der Stadt Husum tätigen Vereine und Gilden,

gemeinnützigen Organisationen und kirchlichen und kulturellen Institutionen unterstützt und gefördert

werden, insbesondere die Husumer Schützengilde von 1586, die Husumer Ringreitergilde von 1826,

der Husumer Tennisclub e.V., die Husumer Sportvereinigung e.V., die Theodor-Storm-Gesellschaft

Husum, die Husumer Bürgerschule und Realschule Nord sowie die Kirchengemeinde Husum, sofern es

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss die/der Vorsitzende oder die/der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein, wobei die/der stellvertretende Vorsitzende seine Befugnis nur im Verhinderungsfall der/des Vorsitzenden ausüben darf.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus fünf Personen und setzt sich zusammen aus a) der jeweiligen Bürgermeisterin/dem jeweiligen Bürgermeister der Stadt Husum, b) der jeweiligen Bürgervorsteherin/dem jeweiligen Bürgervorsteher der Stadt Husum, sowie drei weiteren vom Stadtverordnetenkollegium der Stadt Husum gewählten Mitgliedern, wovon nur eines dem Stadtverordnetenkollegium angehören darf und zumindest eines weiblichen Geschlechts sein soll. Bei den zugewählten Mitgliedern soll es sich um angesehene Bürger/innen der

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Diese Stiftung gehört zu den 31 in Husum erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 31 Stiftungen mit Sitz in Husum verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2002 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Johannes und Irene Thordsen Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:HusumLand Schleswig-HolsteinBildung & ErziehungKunst & KulturStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2002