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Kulturstiftung der Sparkasse Nordfriesland

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Die Kulturstiftung der Sparkasse Nordfriesland ist eine Stiftung mit Sitz in Husum.[1] Sie wurde 1996 errichtet und 1997 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege und Kunst & Kultur.

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kunst und Kultur, der Musik, insbesondere der Jugendmusik,

und der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes im Geschäftsgebiet der Sparkasse Nordfriesland

sowie die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der vorstehend aufgeführten Zwecke durch andere

steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts im Kreis

Nordfriesland.

Die Stiftungszwecke werden insbesondere durch Veranstaltungen im Bereich aller Kunstsparten (z. B.

bildende Künste, Literatur, Theater und Musik), Erwerb und Erhalt von Kunstgegenständen, Vergabe

von Kunstpreisen und Stipendien sowie Unterstützung der Erhaltung und Wiederherstellung von den

nach landesrechtlichen Vorschriften geschützten Baudenkmälern verwirklicht. Durch die Zuwendung

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Denkmalpflege

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand mit mind. 2 seiner Mitglieder

Organe

Vorstand besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes der Sparkasse Nordfriesland.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Husum sind insgesamt 31 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Die Anerkennung im Jahr 1997 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Kulturstiftung der Sparkasse Nordfriesland“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.