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Stiftung „Zukunft in Trebendorf“

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gemeinnützig

Die Stiftung „Zukunft in Trebendorf“ ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Trebendorf.[1] Sie wurde 2008 errichtet. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Sicherheit & Rettungswesen und Sport & Freizeit.

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zwecke der Stiftung sind die Beschaffung und Weiterleitung von Mittel für und an die Gemeinde Trebendorf sowie die Förderung der Kultur und des Sportes jeweils auf dem Gemeindegebiet der heutigen Gemeinde Trebendorf.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Denkmalpflege als Stiftungszweck

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 2.582 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Fördert diese Stiftung?

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

Das Land Sachsen führt 699 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Trebendorf sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen, Eintrag „Stiftung „Zukunft in Trebendorf““, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.