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Funk Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2014

gemeinnützig

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung
a) der Wissenschaft und Forschung,
b) der Volks- und Berufsbildung,
c) der Kunst und Kultur sowie
d) mildtätige Zwecke,
jeweils auch im Ausland.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) die Vergabe von Forschungsaufträgen oder die finanzielle Unterstützung von Forschungsvorhaben wissenschaftlicher Institutionen, insbesondere im Bereich der Risikoforschung, Risiko Modellierung und praktischer Maßnahmen zur Erhöhung der Planungssicherheit,
b) das Veranstalten von Symposien und die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere im Bereich der Risikoforschung, Risiko Modellierung und praktischer Maßnahmen zur Erhöhung der Planungssicherheit,
c) die Schaffung und Vergabe eines Stiftungspreises zur Förderung der Wissenschaft und Forschung, insbesondere im Bereich der Risikoforschung, Risiko Modellierung und praktischer Maßnahmen zur Erhöhung der Planungssicherheit,
d) die Vergabe von Stipendien zur Förderung der Aus- und Weiterbildung oder der Wissenschaft und Forschung,
e) das Veranstalten von Vortragsreihen zur Förderung das Satzungszwecks gemäß Abs.2,
f) die Förderung von Talenten und Projekten im kulturellen Bereich, vorrangig Kunst, Musik, Philosophie und Anthropologie, insbesondere durch die Vergabe von Stipendien sowie
g) die finanzielle Förderung von Bildungseinrichtungen und Museen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Valentinskamp 18
20354 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

StifterFunk, Leberecht
Gegründet2014
Anerkennung2014
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Mit der Anerkennung 2014 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis