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LEUCOREA - Stiftung des öffentlichen Rechts an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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gemeinnützig

Die LEUCOREA - Stiftung des öffentlichen Rechts an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ist eine staatliche Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Lutherstadt Wittenberg.[1] Sie ist seit 1994 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Kunst & Kultur und Wissenschaft & Forschung.

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung unterstützt die Pflege und Entwicklung der Wissenschaften in Forschung, Lehre und Studium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und fördert und organisiert Forschungen zur Reformationsgeschichte und zu den kulturellen Wirkungen der Reformation bis in die Gegenwart. Sie repräsentiert die Tradition der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am historischen Standort der Universität Wittenberg. Sie leistet ihre Arbeit im Verbund mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt, der Lutherstadt Wittenberg sowie mit Partneruniversitäten und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen. Zu diesem Zweck beteiligt sie sich an der Reformationsgeschichtlichen Forschungsbibliothek in Wittenberg. Zur Unterstützung von Forschung und Lehre fördert sie Seminare, Tagungen, Kongresse und Weiterbildungsveranstaltungen. Sie kann eigene wissenschaftliche und kulturelle Veranstaltungen durchführen. Um sich an der Reformationsgeschichtlichen Forschungsbibliothek zu beteiligen, kann sie insbesondere
1. an der Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mitwirken, Anteile daran erwerben und die rechte und Pflichten eines Gesellschafters wahrnehmen, unbeschadet der Möglichkeiten einer Beteiligung in anderer rechtsform,
2. laufende Zuschüsse leisten,
3. Personal stellen oder Personalmittel zur Deckung von Personalaufwand zuwenden. Darüber hinaus fördert sie Forschung und Lehre, indem sie insbesondere
1. ihre wissenschaftlichen Kooperationspartner ihre Räume und Ausstattung ganz oder teilweise unentgeltlich nutzen lässt,
2. wissenschaftlichen Vorhaben finanzielle, sächliche oder personelle Mittel zuwendet,
3. Stipendien an Studenten, Wissenschaftler und Veranstaltungsteilnehmer vergibt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Sachsen-Anhalt führt 374 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 14 in Lutherstadt Wittenberg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 1994 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt, Eintrag „LEUCOREA - Stiftung des öffentlichen Rechts an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.