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Sparkassenstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Aschersleben-Staßfurt

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gemeinnützig

Die Sparkassenstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Aschersleben-Staßfurt ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Staßfurt.[1] Sie ist seit 2002 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Heimat & Brauchtum, Kunst & Kultur, Religion & Kirche, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Stiftungszweck

Der Stiftungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch a) die Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere durch die Förderung der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Künste und ihrer Einrichtungen, b) die Förderung des Denkmalschutzes, c) die Förderung von Menschen mit Behinderungen, d) die Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen, e) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, sowie der Jugend- und Altenhilfe, des Sports, der Bildung und Erziehung, der Kriminalprävention, des Tierschutzes, von kirchlichen und religiösen Einrichtungen, des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt, Eintrag „Sparkassenstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Aschersleben-Staßfurt“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.