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Kulturgut Schloss Frankleben

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gemeinnützig

Die Stiftung „Kulturgut Schloss Frankleben“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Braunsbedra.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Denkmalpflege.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst, Kultur und des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in Bezug auf den Erhalt, den Ausbau und die öffentliche Nutzung des Renaissanceschlosses in Frankleben. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Durchführung und Förderung von Vorhaben, die geeignet sind, die denkmalgeschützte Bausubstanz des Schlosses Frankleben, mit seinen herausragenden Kunstwerken zu sichern und zu bewahren. Durchführung und Förderung von Maßnahmen auf dem Schlossgelände z.B. durch folgende Veranstaltungen: Konzerte, Lesungen regionaler Dichter und Theateraufführungen, Schlossführungen von Erwachsenen-Gruppen, Geschichtserlebnisführungen für Kinder, Kindergärten und Schulklassen, Musik-Theaterseminare einschließlich der Übungswochenenden für Musikgruppen, Kunst- und Kulturausstellungen, ggf. Vermietung oder Verpachtung der Räumlichkeiten des Schlosses zwecks Belebung und öffentlicher Nutzung des Schlossensembles z.B. als Standesamt oder als Tagungsstätte inklusive Übernachtungsmöglichkeit. Das Einwerben von Mitteln ist weiterer Zweck der Stiftung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Denkmalpflege als Stiftungszweck

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Braunsbedra verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Innerhalb von Sachsen-Anhalt ist dieser Eintrag einer von 374. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2015 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt, Eintrag „Kulturgut Schloss Frankleben“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Sachsen-AnhaltDenkmalpflegeGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2015