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Kulturgut Schloss Frankleben

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gemeinnützig

Die Stiftung „Kulturgut Schloss Frankleben“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Braunsbedra.[1] Sie ist seit 2015 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Denkmalpflege.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst, Kultur und des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in Bezug auf den Erhalt, den Ausbau und die öffentliche Nutzung des Renaissanceschlosses in Frankleben. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Durchführung und Förderung von Vorhaben, die geeignet sind, die denkmalgeschützte Bausubstanz des Schlosses Frankleben, mit seinen herausragenden Kunstwerken zu sichern und zu bewahren. Durchführung und Förderung von Maßnahmen auf dem Schlossgelände z.B. durch folgende Veranstaltungen: Konzerte, Lesungen regionaler Dichter und Theateraufführungen, Schlossführungen von Erwachsenen-Gruppen, Geschichtserlebnisführungen für Kinder, Kindergärten und Schulklassen, Musik-Theaterseminare einschließlich der Übungswochenenden für Musikgruppen, Kunst- und Kulturausstellungen, ggf. Vermietung oder Verpachtung der Räumlichkeiten des Schlosses zwecks Belebung und öffentlicher Nutzung des Schlossensembles z.B. als Standesamt oder als Tagungsstätte inklusive Übernachtungsmöglichkeit. Das Einwerben von Mitteln ist weiterer Zweck der Stiftung.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt, Eintrag „Kulturgut Schloss Frankleben“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land Sachsen-AnhaltDenkmalpflegeGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2015