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Maria Kerpen-Stiftung

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gemeinnützig

Die Maria Kerpen-Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Bad Breisig.[1] Sie wurde 1991 errichtet und 1994 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Kunst & Kultur, Sicherheit & Rettungswesen, Soziales & Wohlfahrt und Umwelt, Natur & Tiere.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zwecke der Stiftung ist sind die Förderung:
1.
der Jugend- und Altenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO);
2.
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 7 Nr. AO);
3.
des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 6 AO);
4.
von Kunst und Kultur (vgl. § 52 Abs. 2, Nr. 5 AO);
5.
des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO)
6.
des Tierschutzes,
7.
des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
8.
die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 11 AO).
Die Stiftungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
1.
die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen staatlichen und privaten Alten-, Senioren oder Kinder- bzw. Jugendhilfeeinrichtungen sowie Kindergärten und sog. Krabbelstuben;
2.
die finanzielle Förderung begabter und bedürftiger Jugendlicher in ihrer beruflichen, schulischen und sportlichen Ausbildung sowie die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen der Jugend- und Erwachsenenbildung;
3.
die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von nach rheinland-pfälzischen Vorschriften anerkannten Bau- und Kulturdenkmälern sowie von Maßnahmen / Veranstaltungen, die Bewusstsein schaffen für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege;
4.
die finanzielle Unterstützung von Vorträgen, Ausstellungen, Konzerten und sonstigen Veranstaltungen in den Bereichen Musik, Literatur, der darstellen-den und bildenden Kunst, die finanzielle Unterstützung von Theatern und Museen, etc., soweit es sich um steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts handelt;
5.
die finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Erreichung einer naturverträglichen Nutzungsweise von land-, forst- oder fischereiwirtschaftlichen Flächen; finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Anlage, Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung von wertvollen Lebensräumen sowie Maßnahmen des Artenschutzes; finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung großflächiger, natürlicher und naturnaher Landschaftsteile von herausragender Bedeutung;
6.
die finanzielle Unterstützung und Förderung von gemeinnützigen Tierschutz-vereinen und anderen gemeinnützigen, dem Tierschutz gewidmeten Einrichtungen,
7.
die finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen staatlichen und privaten Krankenhäusern und Einrichtungen der Gesundheitspflege sowie die finanzielle Unterstützung der medizinischen Versorgung von bedürftigen Menschen unter Beachtung von § 53 AO,
8.
die finanzielle Unterstützung von bedürftigen Menschen unter Beachtung von § 53 AO;
9.
die finanzielle Unterstützung der Feuerwehr und anderer gemeinnütziger Rettungsorganisationen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Bad Breisig sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Bad Breisig erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 1994 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz, Eintrag „Maria Kerpen-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.